Fürths Fußgängerzone soll keine Fressmeile werden

28.1.2014, 11:00 Uhr
Fürths Fußgängerzone soll keine Fressmeile werden

© Hans-Joachim Winckler

 Der Trend zum Schnellrestaurant drückt auch Fürth seinen Stempel auf. Bäckereifilialen mit angeschlossenen Cafes sind der Renner. Selbst an viel befahrenen Straßen werden sie zur Rast gerne frequentiert. Im Zuge veränderter Essgewohnheiten machen auch so genannte Systemrestaurants  Kasse. Der neue McDonalds auf der Hardhöhe ist auf Anhieb zum Besuchermagneten geworden und auch auf dem Kavierlein sollen bald schon Freunde italienischer Systemgastronomie auf ihre Kosten kommen.

 Im Hinblick auf die Nutzungsänderung in der Fußgängerzone ist das Baureferat jedoch der Auffassung, dass ein weiterer Imbiss mit Außenbestuhlung keinesfalls zur Verbesserung der Einkaufsmeile beitragen kann. Vielmehr verliere die Innenstadt an Attraktivität, weil durch Aufgabe eines weiteren Ladengeschäfts das Warenangebot in seiner Vielfalt erneut geschmälert wird.

 In der Fußgängerzone haben bereits viele Läden neuen Gaststätten Platz gemacht. Zu den prominenten Beispielen gehört der Einzug von Cafés in traditionsreiche Geschäftsadressen ausgerechnet an den Einfallstoren am Kohlenmarkt und an der Maxstraße. Die erhöhte Passantenfrequenz macht die Fußgängerzone lukrativ für die gastronomische Nutzung. Doch zugleich droht ein Bedeutungsverlust als Einkaufsadresse.

Unabdingbar fürs Zentrum

Das Amt für Wirtschaft  warnt, dass eine Umnutzung von Einzelhandelsgeschäften in Gaststätten zu einer weiteren Schwächung des Fürther Einkaufsschwerpunkts im Vergleich zu den Nachbarstädten führt. Nicht weit vom ehemaligen Stempel-Eckstein-Haus kündigt derzeit ein Juwelier seine Geschäftsaufgabe an.

Die Innenstadtbeauftragte Karin Hackbarth-Herrmann sieht in der Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels die Grundvoraussetzung für eine attraktive Innenstadt.  Gerade weil die zugkräftigen Einkaufsadressen in Fürth weit auseinander liegen, sei eine Überbrückung der Wege durch Einzelhandelsbetriebe unabdingbar. Sie seien in ihrer Vielfalt als Frequenzbringer unabdingbar für das Zentrum. Allein Restaurants könnten diese Funktion nicht erfüllen. Hackbarth-Herrmann hält ihre Zahl gerade im südlichen Abschnitt der Fußgängerzone für ausreichend.

 Schon frühzeitig hat die Stadt in Sorge über Fehlentwicklungen der Einkaufsmeile die Zügel angezogen. So war bereits 1998 der Bebauungsplan für das Gebiet dahingehend geändert worden, dass Schank- und Speisegaststätten nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Doch obwohl man befürchtete, dass die Attraktivität der Innenstadt insbesondere durch Imbissrestaurants und Straßenverkaufsstände Schaden nimmt, weil weitere Einzelhandelsgeschäfte verdrängt werden oder ihre Ansiedlung erschwert wird,  ließ die Kommune seither viele Ausnahmen zu.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als „Kerngebiet“ definiert, in dem keine Vergnügungsstätten zulässig sind. Seit 2001 gehört er außerdem zum innerstädtischen Sanierungsgebiet. Nutzungsänderungen können dort abgelehnt werden, wenn sie mit den Zielen des Sanierungsgebiets nicht vereinbar sind. Um in der Fußgängerzone weiteren Imbissbetrieben einen Riegel vorschieben zu können, soll die Satzung des Sanierungsgebiets nun durch einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Nachdem der Bauausschuss dem jetzt zugestimmt hat, soll am Mittwoch der Stadtrat Nägel mit Köpfen machen.

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