"Hans im Glück" gegen "Peter Pane": Burgerstreit geht weiter

6.9.2018, 08:52 Uhr
Birkenstämme, goldene Wandlampen, Federmuster auf der Tapete - das ist das Gestaltungskonzept von "Hans im Glück". Bei der Burger-Kette "Peter Pane" ist das alles nur geringfügig geändert.

© Eduard Weigert Birkenstämme, goldene Wandlampen, Federmuster auf der Tapete - das ist das Gestaltungskonzept von "Hans im Glück". Bei der Burger-Kette "Peter Pane" ist das alles nur geringfügig geändert.

Im Streit zwischen den beiden Burgerketten "Hans im Glück" und "Peter Pane" will das Oberlandesgericht München am 25. Oktober eine Entscheidung bekanntgeben. Beide Seiten standen sich am Donnerstag in München im Berufungsverfahren gegenüber. Der Rechtsstreit schwelt seit Jahren.

Nach einem Zerwürfnis hatten sich "Hans im Glück" und das Unternehmen Paniceus - das damals als Franchise-Nehmer rund ein Dutzend "Hans im Glück"-Filialen betrieb – im Jahr 2015 voneinander getrennt. Paniceus gründete daraufhin die eigene Burger-Kette "Peter Pane".

Doch bei der Gestaltung der ersten Filiale in Binz (Rügen) blieben Möbel, Raumaufteilung und die für "Hans im Glück" typische Gestaltung mit Birkenbaumstämmen unverändert. Nur die Zahl der Stämme sowie die Leuchten seien geringfügig verändert worden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

"Hans im Glück" klagte daraufhin vor dem Münchner Landgericht und bekam Recht. Das eigene Raumkonzept genieße urheberrechtlichen Schutz. "Peter Pane" durfte das Konzept nicht weiter nutzen. Der Betreiber Paniceus legte Berufung ein, die nun vor dem OLG verhandelt wird.