Geflügelschauen in ERH verboten

24.11.2016, 06:00 Uhr
Geflügelschauen in ERH verboten

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Letzteres hat am Mittwoch, 23.11., auf NN-Anfrage das Landratsamt bestätigt. Die Kreisbehörde folgt damit, so Pressesprecherin Hannah Reuter, einer Weisung der Regierung. Diese sei gestern per E-Mail aus Ansbach in Erlangen angekommen und selbst Ergebnis eines Gesprächs, zu dem das Bayerische Umweltministerium Vertreter der Regierung von Mittelfranken zitiert hatte.

Nachdem die Hemhofener Geflügler ihre traditionelle Brunnholz-Schau am vergangenen Wochenende bereits von sich aus verschoben hatten, ist jetzt der Geflügelzuchtverein Herzogenaurach von 1891 von der behördlichen Weisung betroffen. Der Vorstand teilt mit, dass der Verein seine Lokalschau in diesem Jahr nicht durchführt. Geplant war sie für Samstag, 4. und Sonntag, 5. Dezember im Vereinsheim der Kaninchenzüchter B 455 auf der Nutzung.

Das der Tierseuchengefahr geschuldete kreisweite Verbot gilt, so Hannah Reuter, zunächst zeitlich unbegrenzt, sprich so lange, bis das Landratsamt es widerruft. In der Kreisbehörde ist das Veterinäramt angesiedelt, und derlei Verbote fallen in die Zuständigkeit der Landratsämter, obwohl den eigentlichen Umgang mit der Vogelgrippe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen bestimmt.

Dessen Pressestelle hat so die Ämter-Hierarchie dargestellt. Es könnten von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde als Vollzugsbehörde für das Tierseuchengesetz jederzeit Verbote ausgesprochen werden, wenn das Risiko der Ausbreitung, im jetzigen Fall des Vogelgrippe-Virus als zu groß einzustufen sei.

Der Landkreis war 2007 bereits Vogelgrippe-Krisengebiet. Damals mussten tausende Enten gekeult werden. Die aktuelle Grippewelle hat bislang allerdings die Vögel im Landkreis noch verschont. Es wurde noch kein Fall nachgewiesen.

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