Landwirtschaftliche Halle in Hannberg ist kein Schwarzbau

8.9.2015, 05:37 Uhr
Landwirtschaftliche Halle in Hannberg ist kein Schwarzbau

© Horst Linke

Sowohl die Gemeinderäte als auch das Landratsamt waren bereits mit dem Bauvorhaben befasst. Das konnte VG-Verwaltungsleiter Martin Hofmann jetzt mit den entsprechenden Unterlagen belegen. Wie berichtet, war auch ihm das Bauwerk unterhalb der Kirchenburg zunächst etwas suspekt vorgekommen.

Im Landratsamt, das wir auch um Auskunft baten, schien man überrascht. Pressesprecherin Hannah Reuter gab uns aus dem Bauamt weiter, die Vertreter der Genehmigungsbehörde würden sich demnächst die Baustelle in Hannberg ansehen. Obwohl nach der Beschlusslage die Sache geklärt sei. Landwirte dürfen im Außenbereich Gebäude mit nicht mehr als 100 Quadratmetern Grundfläche und nicht mehr als 140 Quadratmetern überdachter Fläche bauen.

Eigentlich aber ist das Vorhaben bereits baurechtlich behandelt. Martin Hofmann kann aus dem Beschlussbuch des Gemeinderats die Sitzung vom 29. Juli 2014 zitieren. Damals lag der Bauantrag für eine acht Meter breite und 12,5 Meter lange, also genau 100 Quadratmeter Grundfläche messende Maschinenhalle auf dem Grundstück Flurnummer 2 der Hannberger Gemarkung auf dem Tisch.

Man befand, das fragliche Grundstück liege im Außenbereich. Der Bauherr, ein Landwirt, sei damit privilegiert, die Errichtung der Maschinenhalle sei damit ohne ein baurechtliches Genehmigungsverfahren erlaubt.

Einen Ortstermin hatte es da schon mit dem Landratsamt als unterer Denkmalschutzbehörde gegeben. Am 30. Mai 2014 trafen sich ein Vertreter des Landratsamts, der Bauherr und sein Bauunternehmer an Ort und Stelle. Sie einigten sich damals auf einige Auflagen, die wegen der Lage des künftigen Gebäudes in der Sichtachse zur Kirchenburg nötig schienen. So wurde der Standort an die Ostseite der Wiese unterhalb des Parkplatzes gelegt, also direkt neben den Radweg Hannberg-Heßdorf.

Es wurde auch eine rote Dacheindeckung festgelegt. Die Dachziegeln solle nicht glänzen, sondern matt sein, das Dach ein Satteldach. Die Giebel müssen nach Süden beziehungsweise Norden weisen.

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