Messerstecherei in Schwabach: Angeklagter spricht von Unfall

24.10.2018, 17:30 Uhr
Der Angeklagte litt, so der Mann, in jenen Tagen nach einem Jobwechsel unter Depressionen, seine Ehe steckte in einer Krise, er witterte einen Liebhaber, spionierte im Handy seiner Gattin.

© NEWS5 / Fechner Der Angeklagte litt, so der Mann, in jenen Tagen nach einem Jobwechsel unter Depressionen, seine Ehe steckte in einer Krise, er witterte einen Liebhaber, spionierte im Handy seiner Gattin.

Der Stich ging ins Herz – gegen 16.30 Uhr am Karfreitag 2018 zeugte eine Blutlache auf dem Gehsteig von dem Geschehen, der Jägerzaun vor den Reihenhäusern in der Franz-Xaver-Schuster-Straße im Stadtteil Eichwasen war eingedrückt. Hier, so räumt der Angeklagte (34), ein gelernter Graveur, sieben Monate später vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein, rangelte er mit seinem Nebenbuhler. Hier stolperte er über die Gehwegkante, beide stürzten in den Gartenzaun. Und: "Hier fiel der andere in mein Messer hinein."

Über seinen Verteidiger Alexander Horlamus lässt der kräftig gebaute Mann Reue erklären. Er litt in jenen Tagen nach einem Jobwechsel unter Depressionen, seine Ehe steckte in einer Krise, er witterte einen Liebhaber, spionierte im Handy seiner Gattin. Als sich sein Verdacht erhärtete, und er seinen Konkurrenten gegen 16.15 Uhr am 30. März vor der eigenen Haustür traf, drohte er ihm mit einem Messer — er habe ihn nur einschüchtern wollen.

Doch der Mann sei schnurstracks auf ihn zumarschiert und habe ihn am Kragen gepackt: "Wie konnte er mich nur angreifen", wundert sich der Angeklagte bis heute.

Staatsanwalt Carsten Schuller hat Anklage wegen Totschlags erhoben — er ist überzeugt, dass der 34-Jährige dem gleichaltrigen Kontrahenten das Messer aktiv in die linke Brustkorbseite stieß. Ein Stich, der das Unterhautfettgewebe durchdrang, den Herzbeutel erreichte, die linke Herzkammer öffnete. "Todeseintritt durch Pumpversagen des Herzens, beschleunigt durch den Blutverlust", sagt er. Der Angeklagte selbst versuchte damals, sein Opfer wiederzubeleben — jedoch ohne Erfolg.

Ende am Gehweg

Bereits zu Prozessbeginn tritt die Ehefrau des Angeklagten in den Zeugenstand. Die zweifache Mutter speicherte damals ihren Freund und dessen Nummer unter "Schatz" im Handy, heute bestreitet sie jeden intimen Kontakt. Am 2. März hatte sie ihn auf einer Geburtstagsparty kennengelernt, vier Wochen später verblutete er auf dem Gehsteig vor ihrem Haus.

Ihre Aussage gleicht einem Trauerspiel. Dass ihr Ehemann mit einem Messer auf den Nebenbuhler losging, will sie nicht gesehen haben, überhaupt trage er regelmäßig ein Messer bei sich, etwa habe er zum Zeitvertreib geschnitzt, wenn er einen Angelausflug unternahm. Dass ihren Ehemann die Eifersucht plagte, er ihrem "Schatz" per SMS per Handy drohte, "Ich bring dich um, du Penner" und schrieb "Such dir ne Frau, die nicht verheiratet ist, du Bastard", hört sie angeblich heute erstmals — tatsächlich hatte ihr Freund in jenen Märztagen Anzeige erstattet.

Widersprüchliche Aussagen

Zehn Monate später ist ihr Freund tot, der Ehemann sitzt in U-Haft. Zu all dem fällt ihr nur ein, dass sie ihren Mann in jenen Tagen bat, sich zu ändern — doch verlassen wollte sie ihn nie. "Zusammen" sei sie mit dem anderen nie gewesen, auch wenn er und seine Familie dies möglicherweise gedacht haben.

All dies steht in eklatantem Widerspruch zu früheren Aussagen: Im Frühjahr 2018 schilderte sie bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter ihre Trennungsabsichten, erinnerte sich noch gut an die Tatwaffe — sie wollte gesehen haben, wie ihr Mann zustach. Heute ist die Erinnerung wie weggeblasen. Ein Messer hat sie nicht gesehen. Und Trennungsabsichten habe sie ohnehin nie gehegt. Es folgen drei weitere Verhandlungstage, mit einem Urteil wird am 14. November gerechnet.

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