"Drogenkur" bringt Exhibitionist hinter Gitter

16.12.2016, 09:19 Uhr

Am 30. September kurz nach Mitternacht wurde der 24-Jährige am Neumarkter Bahnhof mit einer geringen Menge Crystal Meth in der Tasche erwischt. Dafür musste er sich im beschleunigten Verfahren nun vor dem Neumarkter Amtsgericht verantworten.

Mögliche Zeugen hatte Richter Rainer Würth wieder ausgeladen, weil es am Tatbestand ja nichts zu leugnen gab.

Verteidiger Markus Meier erklärte für seinen Mandanten, dass, wie bereits vorher angekündigt, der Sachverhalt so eingeräumt werde, wie von Staatsanwalt Marcel Dumke verlesen.

Der Angeklagte weiß, wie es um ihn bestellt ist, dass er aus eigener Kraft nicht aus dem Dilemma von psychischen Belastungen und Drogen entkommen kann.

Im Laufe des Jahres hatte er es mit einer ambulanten Drogentherapie versucht, war aber gescheitert. Das bestätigte die Nürnberger Drogenberatung Mudra, die den jungen Mann auch dabei unterstützen will, im kommenden Jahr in eine stationäre Therapieeinrichtung zu kommen. Die Formalitäten seien zumindest eingeleitet.

Staatsanwalt zeigt Milde

Das freimütige Geständnis spreche für den Angeklagten und dass es sich nur um eine sehr geringe Dosis der allerdings hochgefährlichen Droge gehandelt hatte, meinte Marcel Dumke. Auf der anderen Seite habe der junge Mann etliche Warnschüsse in der Vergangenheit überhört, sei mehrfach und auch einschlägig vorbestraft und lege eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag.

Zudem stehe er unter doppelter Bewährung, einmal wegen seiner exhibitionistischen Taten und wegen Drogendelikten. Doch Dumke überraschte sogar Richter Rainer Würth mit seinem Antrag auf zwei Monate Haft ohne Bewährung und einer Geldauflage, die er ins Ermessen des Gerichts stellte.

„Bei so viel Milde bleibt Ihnen nicht viel zu sagen“, wandte sich der Richter an den Verteidiger. Markus Meier blieb nur, die Schuldeinsicht seines Mandanten hervorzuheben und seinen Willen, aus dem Schlamassel zu entkommen. Er bat um eine milde Strafe.

Rainer Würth ging ausnahmsweise über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Er sehe das Problem der Drogenabhängigkeit. Doch die anstehenden Haftstrafen und die stationäre Therapie unter einen Hut zu bringen, damit müsse sich die Staatsanwaltschaft in Nürnberg befassen.

Keine Kommentare