Faustschlag in Disko kommt 22-Jährigen teuer zu stehen

24.6.2015, 09:36 Uhr
Faustschlag in Disko kommt 22-Jährigen teuer zu stehen

© Rurik Schnackig

Das Geständnis und die Lebensumstände, die sich deutlich zum Besseren geändert zu haben scheinen, machten einen guten Eindruck auf Richter Rainer Würth. Deshalb ahndete er den Schlag mit zehn Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung.

Obwohl sich die Tat kurz nach der Haftentlassung des mehrfach vor allem wegen Diebstählen und Betrügereien Vorbestraften ereignete und in eine laufende Bewährungszeit fiel. Es sei vieles sch . . . gelaufen an diesem Tag, sagte der Angeklagte. Er habe in der Disko vorher schon eine Auseinandersetzung mit einem bislang Unbekannten gehabt und sei entsprechend gereizt gewesen.

So sei es zu dem Faustschlag gekommen, der einen Unbeteiligten im Gesicht traf, der offenbar zur falschen Zeit am falschen Ort war. Er, wie auch weitere fünf Zeugen, brauchten dann aber nicht mehr auszusagen. Die Sache war klar.

Beim Opfer entschuldigt

Der 22 Jahre alte Angeklagte nutzte die Gelegenheit, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen und ihm auch finanzielle Gutmachung anzubieten. Die Gesichtsprellungen hatten einige Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge.

Die Entschuldigung wurde per Handschlag und lächelnd angenommen. Er habe kein Interesse an der weiteren Strafverfolgung, beantwortete der Zeuge eine dahin gehende Frage des Richters.

Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam war angesichts von neun Vorstrafen nicht davon überzeugt, das der feste Job des Angeklagten und die angeblich reparierte Beziehung mit der Mutter seines vier Jahre alten Sohnes eine Garantie dafür sind, dass der junge Mann künftig auf dem Pfad der Tugend wandelt. Leykam sah keine Chance, ihn nochmal mit Bewährung davon kommen zu lassen. Acht Monate sollte er nach seiner Meinung hinter Gitter.

Eine Sozialprognose müsse am Tag der Urteilsfindung gestellt werden und nicht am Tag der Tat, hielt Rechtsanwalt Markus Meier dagegen. Sein Mandant habe sich gefangen. Die Geldnot, Triebfeder seiner früheren Vergehen, sei ausgestanden. Sein Arbeitgeber stehe zu ihm, er habe Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet und Verantwortung für seine kleine Familie übernommen. Meier bat deshalb um eine milde Strafe, die den jungen Mann nicht wieder aus der Bahn werfe.

Richter Rainer Würth überlegte mit grimmiger Miene und erklärte dann, er wolle es riskieren und dem Angeklagten eine Chance geben. Zur Bewährungsstrafe kommt allerdings als Denkzettel für die nächsten Monate auch noch eine empfindliche Geldauflage von 2000 Euro, zahlbar in Raten zu 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.