Gebäudehöhe beschränkt

25.2.2015, 15:00 Uhr
Gebäudehöhe beschränkt

© Biersack

Gegen die Stimmen der UPW (8:7) stimmte der Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung einem Änderungsantrag von Heinz Sperber (CSU) zu. Sperber hatte gefordert, im Zuge der Auftragsvergabe an das Münchner Planungsbüro Reinhart + Partner eine zusätzliche Vorgabe einzufügen. Demnach sollen die Gebäudehöhen in dem zu bebauenden Karree im Ortsteil Altenhof auf der gesamten Fläche „E + 1 + D“ (Erdgeschoss plus 1. Stock plus Dachgeschoss) nicht überschreiten.

Im Ringen um einen Kompromiss zwischen den Nutzungswünschen der Eigentümer und der Nachbarschaft hatten OB Thomas Thumann und seine Parteifreunde gegen diese Einschränkung plädiert.

Doch CSU, SPD und Grüne vertraten den Standpunkt, das Areal nicht „ganz so streng“ zu bebauen und eventuell noch einen Ersatz für einen Bolzplatz zu finden.

Zuvor hatte der Bausenat den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Eichendorffstraße/Breslauer Straße“ gebilligt und eine öffentliche Auslegung der Planung beschlossen.

Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bebauung. Dagegen sprachen sich zwei Bürger bei einer Anhörungsversammlung im vergangenen Dezember dafür aus, den gut angenommenen „Spielplatz“ zu erhalten.

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