Mechaniker hortete Drogen und Munition

3.7.2018, 09:44 Uhr

Unterschlagen soll er die Simulatoren und Spreng- und Brandsätze haben, was zu seiner Entlassung führte.

Dagegen läuft ein Prozess am Arbeitsgericht. Denn der Vorwurf, so der Angeklagte, stimme nicht. Er habe das Zeugs schon vor Jahren beim Pilzesuchen weit weg vom Truppenübungsplatz gefunden, wo es Soldaten offenbar achtlos hätten liegen lassen.

Amtsrichter Rainer Würth und auch Staatsanwalt Paul Staschick nahmen ihm diese Behauptung ab und auch, dass er damit nichts Schlimmes vorgehabt habe. Die Knallkörper seien für Silvester gedacht gewesen.

So wurde die Anklage insoweit, als von Unterschlagung die Rede war, eingestellt. Das wird ausdrücklich im Urteil festgehalten und hilft möglicherweise beim Arbeitsgerichtsprozess.

Marihuana und Kokain

Aber da waren ja noch die rund 80 Gramm Marihuana, die über 20 Gramm Haschisch, die neun Gramm Amphetamin und das halbe Gramm Kokain, die bei der Hausdurchsuchung ebenfalls gefunden wurden. Nicht gefunden wurden irgendwelche Hinweise darauf, dass der 55-Jährige jemals die Absicht gehabt hätte, mit den Drogen Handel zu treiben. Das Schöffengericht glaubten ihm, dass das Rauschgift ausschließlich für den Eigenverbrauch gedacht war.

Was freilich auch bedeutet, dass der Angeklagte ein veritables Drogenproblem hat. Das habe sein Mandant auch realisiert, sagte Rechtsanwalt Christopher Lihl. Er habe auch schon die Drogenberatung aufgesucht und eine Entgiftung in die Wege geleitet.

Dies, das vollumfängliche Geständnis und das zurückhaltende Auftreten vor Gericht beeindruckten den Staatsanwalt positiv. Doch gebe es kein Vorbei an einer Freiheitsstrafe. Ein Jahr und zehn Monate schienen Paul Staschick für den Besitz von Drogen und Sprengstoffen in dieser Menge angemessen.

Die Strafe könnte aber wegen der guten Sozialprognose auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Als "Erinnerungsstütze" sollten 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit dienen.

20 Monate auf Bewährung

Christopher Lihl sieht in seinem Mandanten keinen typischen Vertreter des Drogenmilieus. Er sei da halt so rein geschlittert. Er bat um ein mildes Urteil.

Richter Rainer Würth und seine beiden Schöffen brauchten nicht lange, um eine angemessene Strafe zu finden. Sie lautet auf ein Jahr und acht Monate Haft auf drei Jahre Bewährung und 120 Arbeitsstunden.

Auf die Auflage, das Drogenproblem konsequent anzugehen, verzichtete das Gericht. "Wir sind überzeugt, dass sie das von sich aus tun", sagte Würth und ging von einem einmaligen Konflikt des bislang unbescholtenen Mannes mit dem Gesetz aus. "So einer wie Sie, der gehört doch nicht hierher. Ich hoffe, wir sehen uns nicht mehr wieder."

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