Neumarkter Gericht ahndet den Ausraster

9.5.2018, 09:41 Uhr
Neumarkter Gericht ahndet den Ausraster

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Der Hintergrund der Tat vor einer Kneipe im westlichen Landkreis blieb in der öffentlichen Verhandlung unerwähnt. Dafür sorgte Richter Rainer Würth, der die Sitzung unterbrach und Verteidiger Jakob Martin und Staatsanwaltschafts-Vertreter Thomas Leykam zum Sechsaugengespräch bat.

Danach räumte der Angeklagte die Tat ein, und das Opfer brauchte als Zeuge nur noch bestätigen, dass der 30-Jährige sich schon am nächsten Tag entschuldigt hatte und 2500 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat, weil der gebrochene Unterschenkel immer noch schmerzt.

Geständnis stimmt milde

So stand für Leykam der Tatvorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung fest. Das Geständnis und das Verhalten nach der Tat sprachen für den bislang noch unbescholtenen Angeklagten. So genüge eine Geldstrafe, die aber empfindlich ausfallen müsse. 90 Tagessätze zu je 60 Euro schienen Thomas Leykam angemessen. Jakob Martin fand, dass es wegen dieses Ausrasters seines Mandanten 50 Tagessätze zu 50 Euro auch tun würden.

Er sei sich sicher, sagte Richter Rainer Würth, dass der Angeklagte nicht die Absicht gehabt habe, den jungen Mann so ernsthaft zu verletzen. Aber er habe es in Kauf genommen. Deshalb verurteilte er ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 60 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Geldstrafe kann in Raten von 300 Euro abbezahlt werden.

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