"Reichsbürger" sitzt in Haft

10.8.2017, 10:34 Uhr

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Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord in Ingolstadt ist der 59 Jahre alte Mann aus Pyrbaum bereits am 18. Juli "im mittelfränkischen Raum" festgenommen worden. Die Polizei hat einen Strafvollstreckungshaftbefehl vollzogen, nachdem das Amtsgericht Neumarkt ein Urteil wegen Schwarzfahrens aus dem Jahr 2015 korrigiert hat: Widerrufen wurde eine Bewährung.

Am Tag der Festnahme hat die Polizei im Zuge einer Großrazzia in der "Reichsbürger"-Szene in mehreren Bundesländern auch die Wohnung des 59-Jährigen in Pyrbaum durchsucht, ihn dort aber nicht angetroffen. Federführend bei der Aktion war die Ermittlungsgruppe "Wappen" der Kripo in Erding. In Pyrbaum seien unter anderem ein Computer und ein Laptop sichergestellt worden, erklärte Peter Grießer, Sprecher des Polizeipräsidiums in Ingolstadt, auf Anfrage der Neumarkter Nachrichten.

Hintergrund des großen Polizeieinsatzes sind offensichtlich rechtswidrige Aktionen der "Reichsbürger", die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Justiz nicht anerkennen. So würden in diesen Kreisen unter anderem Identitätspapiere wie Führerscheine hergestellt und an Abnehmer weitergegeben. Nach Angaben der Polizei sei der 59-Jährige dem Kreis von Personen in der "Reichsbürger"-Szene zuzuorden, die "Dokumente hergestellt und vertrieben haben". Deshalb werde gegen den Pyrbaumer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.

Unabhängig von den laufenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft hat der Mann aus dem Landkreis Neumarkt auch noch wegen eines anderen Falles Ärger mit der Justiz. Obwohl dem 59-Jährigen schon 2013 die Fahrerlaubnis entzogen worden war, trafen ihn Polizisten im März 2016 im mittelfränkischen Roth am Steuer an.

Weitere acht Monate Knast

Wegen dieses Falls des Schwarzfahrens ist er im Januar am Amtsgericht in Schwabach zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Seine Berufung gegen das Schwabacher Urteil blieb vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ohne Erfolg.

Nach Informationen der Nürnberger Justiz-Pressesprecherin Martina Schmidt ist dieses Urteil inzwischen rechtskräftig, weil das Oberlandesgericht Nürnberg vor wenigen Tagen die Revision als unbegründet verworfen hat.

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