Tankwart muss Griff in Kasse teuer bezahlen

13.10.2015, 21:16 Uhr

Im zweiten Anlauf, denn der ersten Gerichtsverhandlung hatte sich der junge Mann durch Flucht entzogen. Er hatte gerade ein Monat Haft abgesessen und ihn habe es geschaudert bei dem Gedanken, wieder einfahren zu müssen. Ein paar Monate schlug er sich in Spanien angeblich als Immobilienmakler durch. Dort habe er auch seine jetzige Verlobte kennen gelernt. Die sei nun im neunten Monat schwanger und er habe sich entschlossen, das gemeinsame Leben in Deutschland aufzubauen. Dazu musste er aber erst reinen Tisch machen.

Über seinen Anwalt Michael Rehberger ließ er anfragen, ob der gegen ihn von Rainer Würth erlassene Haftbefehl aufgehoben werden könnte. Er würde sich freiwillig in Neumarkt einfinden. So geschah es dann auch.

Alles gestanden

Die Vorwürfe, die ihm Thomas Leykam als Vertreter der Staatsanwaltschaft machte, räumte er unumwunden ein. 25 Mal, so stand es in der umfangreichen Anklageschrift, hatte er, als er an einer Tankstelle im südlichen Landkreis an der Kasse saß, an derselben vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet. Dabei bediente er sich mehrerer cleverer Methoden. Aber nicht clever genug. Der Arbeitgeber kam ihm auf die Schliche. Da war bereits ein Schaden von über 1100 Euro entstanden. Der wurde aber, was Richter Würth als durchaus entlastend empfand, vor Jahresfrist mit Zinsen zurückbezahlt. Das Verhältnis mit dem Chef ließ sich aber nicht mehr einrenken.

Trotz der vielen und zum Teil einschlägigen Vorstrafen und des Umstands, dass die Gaunereien in eine laufende Bewährung gefallen waren, sah Thomas Leykam einen Hoffnungsschimmer. Deshalb plädierte er dafür, die von ihm geforderte Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr nochmal auf vier Jahre zur Bewährung auszusetzen. Eine eventuelle Geldauflage stellte er ins Ermessen des Gerichts.

Verteidiger Rehberger konnte den Argumenten Leykams im Prinzip nur beipflichten, meinte aber, dass zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung reichen sollten. Dazu regte er an, wegen der angespannten Finanzen seinen Mandanten statt mit einer Geldauflage mit Hilfe gemeinnütziger Arbeit auf den rechten Weg zu bringen.

„Es ist ein wenig mehr als Hoffnung im Spiel“, bekannte Richter Würth. Er glaubte dem Angeklagten, dass er zur Tatzeit in einer finanziell anspannten Lage gewesen sei, jetzt aber einen Strich unter sein bisheriges Leben machen wolle. Das Urteil lautete auf zehn Monate Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Außerdem muss sich der 24-Jährige in die Obhut eines Bewährungshelfers begeben.

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