Verwirrung um Führerschein für e-Scooter in Neumarkt

22.12.2018, 17:08 Uhr
Verwirrung um Führerschein für e-Scooter in Neumarkt

© Foto: Herbert Neubauer

Eine 26-Jährige war wegen Fahrens ohne die erforderliche Erlaubnis angeklagt. Ihr Lebensgefährte, dem der e-Roller gehört, war angeklagt, weil er sie hatte fahren lassen.

Beide fühlten sich keiner Schuld bewusst, seien sie doch nur Roller gefahren und bereits einige Wochen zuvor in der EVA-Straße von der Polizei kontrolliert worden. Diese habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie für ihren e-Scooter ein Versicherungskennzeichen brauchen. Schon das sei überraschend gewesen, aber selbstverständlich hätten sie ihren kleinen Roller versichern lassen.

Auch bei den Versicherungsmodalitäten sei eine Fahrerlaubnis kein Thema gewesen. Technisch sei ihr Roller zwischen einem e-Bike und einem Tretroller eingestuft worden.

Welcher Führerschein hätte denn gemacht werden müssen? Für ein Mofa? Für ein Moped oder für ein Kleinkraftrad? (siehe Zur-Sache-Kasten) Man soll sich nicht wundern, der Roller erreicht immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h. Für den Betrieb in einer Fußgängerzone gibt es einen Knopf zum Drücken, wodurch die Geschwindigkeit auf sechs km/h gedrosselt werden kann. Es ist dies dieselbe Funktionsweise wie in der Boxengasse der Formel 1.

Den e-Roller hat das Paar gebraucht in einem Neumarkter Autohaus erworben. Er sei vorher schon fünf Jahre auf Neumarkts Straßen unterwegs gewesen, ohne dass irgendein Fahrer jemals dafür eine Fahrerlaubnis hatte, argumentierten die beiden. "Sonst hätten wir das Teil auch nicht gekauft."

Die Blickverbindung zwischen Staatsanwaltschaft und Richter Rainer Würth ließ es erahnen. "Wenn schon nicht einmal die Polizei genau weiß, wie zu verfahren ist, wir es auch nicht genau wissen, dann werden wir es auch den Angeklagten nicht zur Last legen." Die Polizei hätte die Beschuldigten schon bei der ersten Kontrolle auf die fehlende Fahrerlaubnis hinweisen müssen, so Würth.

Nach Paragraf 153 des Strafgesetzbuches stellte Richter Würth die Verfahren gegen das Pärchen ein. "Die Kosten trägt die Staatskasse."

Wer nun mit einem e-Roller herumdüsen darf, haben wir hier zusammen gestellt.

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