Nürnberger Tempo-30-Regelung soll Schule machen

17.2.2016, 18:06 Uhr
Dobrindt will die Hürden für die Ausweisung von Tempo-30 Strecken vor bestimmten Einrichtungen senken.

© Hans-Joachim Winckler Dobrindt will die Hürden für die Ausweisung von Tempo-30 Strecken vor bestimmten Einrichtungen senken.

Die am Dienstag von Verkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten gesetzlichen Erleichterungen bei der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Altenheimen an Hauptstraßen geht auf eine Initiative Nürnbergs zurück.

2010 führte die Stadt vor 28 Schulen Tempo-30-Strecken ein und musste sie im Einzelfall mit Sicherheitsproblemen begründen, weil es anders rechtlich nicht möglich war von Tempo-50 abzuweichen. Das soll künftig einfacher werden. Dobrindt will die Hürden für die Ausweisung von Tempo-30 Strecken vor bestimmten Einrichtungen senken. Die Kommunen sollen, wenn sie eine gefährliche Situation  erkennen, weitgehend selber entscheiden.

Nürnbergs oberster Verkehrsplaner Frank Jülich, der das Tempo-30-Konzept mit erarbeitet hat, glaubt aber nicht, dass künftig vor jeder Kindertagesstätte die Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilomtern liegt, denn Kleinkinder werden in der Regel von den Eltern begleitet: "Das Gefahrenpotential vor Schulen ist viel größer."  Die Hürden für die Einführung von Tempo-30 würden niedriger werden, aber nicht ganz wegfallen.

Gegen den Nürnberger Weg wurde zunächst vor dem Verwaltungsgericht geklagt, doch die Stadt bekam Recht.  Bayern wollte aber das Verfahren zur Geschwindigkeitsreduzierung grundsätzlich regeln, damit nicht jedes Mal ein aufwändiges Einzelfallverfahren durchgeführt werden muss und startete eine Initiative in Berlin. Dobrindts angekündigte Änderung macht die Umsetzung des Nürnberger Wegs für andere Städte leichter. In der Vergangenheit war es so, dass an Hauptstraßen grundsätzlich Tempo-50 gilt und nur, wenn es konkret nachgewiesene  Sicherheitsprobleme gibt, durfte von dieser Regel abgewichen werden.

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