Wunschzettel-Aktion in Roth: Jetzt äußert sich die EU

22.11.2018, 17:28 Uhr
Der Christkindlesmarkt in Roth hat mit seiner Wunschzettel-Aktion bereits zahlreichen Kindern ihren Weihnachtswunsch erfüllt.

© Archivfoto: Salvatore Giurdanella Der Christkindlesmarkt in Roth hat mit seiner Wunschzettel-Aktion bereits zahlreichen Kindern ihren Weihnachtswunsch erfüllt.

Wunschzettel-Aktionen wie die in Roth verbietet die europäische Datenschutzverordnung in keiner Weise. Das hat die Vertretung der Europäischen Kommission in München klargestellt. Anderslautende Berichte "sind falsch", heißt es in einer Erklärung. Um Geschenke an Kinder zu liefern, dürften die Kontaktdaten der jeweiligen Familie aufgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern zustimmen.

Diese Regeln, so die EU-Vertretung, würden schon seit 20 Jahren gelten. Die neue Verordnung habe daran nichts geändert. Bei Unsicherheiten solle sich jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, an die zuständigen Ämter wenden, etwa die Datenschutzbehörde Bayerns. Jüngster Auslöser der Debatte war die Wunschzettel-Aktion für Kinder an einem Baum auf dem Rother Christkindlesmarkt. Die stand wegen Datenschutzbedenken auf der Kippe. Die sind inzwischen ausgeräumt, weil es auf den Zetteln ein Feld für die Einverständniserklärung der Eltern gibt.

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