Bundesdrogenbeauftragte Mortler ist für Cannabis auf Rezept

5.2.2015, 09:01 Uhr
Bundesdrogenbeauftragte Mortler ist für Cannabis auf Rezept

© F.: Krieger

Diesen Kurswechsel in der Drogenpolitik hat die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler, die auch für den Landkreis Roth zuständig ist, in einem Zeitungsinterview verkündet:

„Die Politik muss hier schnell Klarheit schaffen. Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können“, sagte Mortler der Tageszeitung Die Welt.

Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden, damit es 2016 in Kraft treten kann. Allerdings, so Mortler in dem Interview weiter, sei es rechtlich schwierig, legalen von illegalem Drogengebrauch abzugrenzen. Die Bundesregierung will nämlich keine grundsätzliche Liberalisierung. „Cannabis ist keine harmlose Droge. Für eine unbegrenzte Freigabe ist weit und breit keine politische Mehrheit in Sicht“, heißt es im Blog von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Kostspielige Therapie

Bisher übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Therapie mit den Cannabis-Wirkstoffen THC und Cannabidiol in der Regel nur bei Patienten mit Multipler Sklerose. Wer an Krebs oder Aids erkrankt ist, muss den Umweg über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehen. Dort kann eine Sondergenehmigung für den Umgang zum Beispiel mit Cannabis-Extrakt beantragt werden. Die Kassen beteiligen sich daran nicht.

Für Schwerkanke, so Mortler, müssten die Kosten aber erstattet werden – „diese Neuregelung hätte ich lieber gestern als morgen.“

Die CSU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Roth/Nürnberger Land galt bisher als Hardlinerin im Umgang mit der Droge. Umso spannender ist ein privates Detail, das sie gegenüber der Welt enthüllt hat: Ihr ältester Sohn habe ihr vor wenigen Monaten gestanden, früher gekifft zu haben. „Ich musste das erst mal sacken lassen“, so die Dehnbergerin.

Weiter harte Linie

Sie wünscht sich, dass sich die Bundesländer im Umgang mit der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten besser abstimmen. Beim Eigenbedarf soll demnach eine „bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Schwelle gelten“.

Als Aufweichung der harten bayerischen Linie darf das allerdings nicht verstanden werden. Schon jetzt können die Staatsanwaltschaften im Freistaat Verfahren wegen Drogenbesitzes bei bis zu drei Konsumeinheiten Cannabis – das sind sechs Gramm – einstellen.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht, wie erst jüngst eine Lehrerin aus dem Nürnberger Land feststellen musste, der unter anderem wegen der homöopathischen Menge von 0,01 Gramm der Prozess vor dem Hersbrucker Amtsgericht gemacht wurde.

Mortler wendet sich mit ihrem Vorstoß in erster Linie gegen Bundesländer wie Berlin, in denen die Schwelle für den Eigenbedarf bei bis zu 15 Gramm liegt. Gerade in Berlin „haben wir die größten Schwierigkeiten“, weiß die Bundesdrogenbeauftragte aus dem Landkreis, die sich zudem für härtere Regeln bei E-Zigaretten und Wasserpfeifen ausspricht.

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