Richter Hader: "Sie sind als Vater ungeeignet"

1.5.2017, 14:00 Uhr
Im Amtsgericht Schwabach verurteilte Richter Hader einen Vater und seine zwei Söhne zu Bewährungsstrafen.

© Thomas Correll Im Amtsgericht Schwabach verurteilte Richter Hader einen Vater und seine zwei Söhne zu Bewährungsstrafen.

Abdi P. war wegen Diebstahls, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt, da er am 30. Dezember vergangenen Jahres in einer Shisha-Lounge in Schwabach zunächst in die Kasse griff. Nachdem er aus der Bar verwiesen wurde, beleidigte er vor dem Lokal seinen eher zufällig anwesenden Neffen mit unflätigen Worten und schlug angeblich auch zu.

Bei der Wache Sturm geklingelt

Nachdem P. seine Söhne zu der Bar beordert hatte und die Zwillingsbrüder ihren Cousin ordentlich vermöbelt hatten, war der zurzeit arbeitslose Bäcker nicht damit einverstanden, dass die Polizeibeamten einen der Söhne wegen außergewöhnlich aggressiven Verhaltens zur Wache mitnahmen. Also zog er mit dem zweiten Sohn in die Friedrich-Ebert-Straße und belagerte die Polizeiinspektion, um die Freigabe seines Sohnes zu erzwingen. Ungefähr eine halbe Stunde lang hat der 41-Jährige bei der Wache Sturm geklingelt, die Telefonleitungen blockiert, mit den Füßen gegen die Eingangstür getreten, sich gegen das Glas geschmissen und einen Platzverweis ignoriert, berichteten Polizeibeamte.

So wurde auch Abdi P. in Gewahrsam genommen und später ins Krankenhaus gebracht, da er über Fuß-, Kopf- sowie Schulterschmerzen klagte. 1,9 Promille Alkohol hatte Abdi P. intus.

Angeblich mit Fäusten traktiert

Dass die Zwillingsbrüder Lucas und Armin in das Geschehen eingriffen, war wohl nur damit zu erklären, dass Abdi P. ihnen zugerufen hatte, von deren Cousin Sebastian geschlagen worden zu sein. "Eine auf die Zwölf" habe er von Armin bekommen, berichtete Sebastian. Zudem sei er mit Fäusten traktiert und von Lucas mit Füßen getreten worden. Die Folgen: eine Platzwunde, ein blaues Auge, Schürfwunden und kurzfristige Bewusstlosigkeit.

Wer von den Brüdern wo hingetreten oder hingeschlagen hat, war nicht einfach herauszufinden, denn die Zeugen aus dem Clan des Geschädigten hatten sehr unterschiedliche Erinnerungen an das Geschehen. Eine junge Frau meinte, dass einer der Jungs dem Geschädigten mit dem Fuß ins Gesicht gestampft hätte, eine andere will sich daran erinnert haben, dass sich auch Vater Abdi P. mit seinem ganzen Körper auf Sebastian N. geschmissen hat. Fest stand nach den Aussagen von drei Frauen und einem Mann eigentlich nur, dass es zwei junge Männer waren, die geschlagen und getreten haben.

"Betteln um Knast-Aufenthalt"

Richter Reinhard Hader verurteilte Lucas N. wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung (drei Jahre) und drei Wochen Arrest. Armin bekam wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung (drei Jahre) und zwei Wochen Arrest. Da die Jungs so gut wie nichts getrunken hatten, vermutete der Jugendrichter, "dass da was anderes im Spiel war." Er riet den beiden, sich während der Bewährungszeit zusammenzureißen. "Alles andere wäre ein "Betteln um einen Gefängnisaufenthalt."

Hader knöpfte sich Abdi P. dann aber richtig vor. "Sie sind als Vater ungeeignet", wetterte er. Es gehe gar nicht, dass er mit besoffenem Kopf seine Kinder als Verstärkung rufe und mit einer Lügengeschichte gegen Sebastian hetze. "Was sollen ihre Söhne für ein Leben führen?", fragte Hader: "Ihres? – wollen Sie das Vorbild Ihrer Söhne sein?"

Wegen Diebstahls, Beleidigung, versuchter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs kassierte der 41-Jährige schließlich neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (vier Jahre). Zudem muss er 800 Euro an den von seinen Söhnen geschädigten Sebastian N. überweisen.

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