Warnung vor findigen Betrügern

Kontoauszug: So schützen Sie sich vor unbekannten Abbuchungen

vnp

17.4.2023, 11:36 Uhr
Bankkunden sollten ihre Kontoauszuge und Überweisungen regelmäßig prüfen, um Unregelmäßigkeiten festzustellen.

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa Bankkunden sollten ihre Kontoauszuge und Überweisungen regelmäßig prüfen, um Unregelmäßigkeiten festzustellen.

Mal sind es „nur“ drei Euro, ein anderes Mal sind es 20 Euro und wieder ein anderes Mal sind es schon 70 Euro: Betrüger haben clevere Strategien entwickelt, um an Geld zu kommen. Die anfangs unauffälligen Beträge steigern sich mit der Zeit. Oft wird das Geld unbemerkt über mehrere Monate hinweg eingezogen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) rät nun Betroffenen:

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, mindestens alle 14 Tage.
  • Wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet werden, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Unter Umständen müssen Sie Konto und Karte sperren lassen.
  • Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
  • Mit dem sogenannten Chargeback lassen sich unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen rückbuchen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Bank. Wichtig: Sie müssen einen schriftlichen Klärungsversuch mit der Firma nachweisen können.
  • Bei einem Streitfall mit Ihrer Bank oder wenn diese das Chargeback-Verfahren ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
  • Bei Problemen mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos.(www.evz.de).
  • Der wichtigste Tipp: Abbuchungen nicht ignorieren und schnell handeln.

Wichtig seien auch folgende Punkte, so das EVZ: Manche Unternehmen übertragen den Kundenservice oder die Zahlungsabwicklung an Dienstleister. Daher kann es sein, dass auf dem Kontoauszug ein fremder Name steht.

Manchmal verlängern sich Abonnements automatisch. Auch daher könnte eine unbekannte Abbuchung rühren. Neben diesen berechtigten Abbuchungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften. Zum Beispiel, wenn Geld für einen bereits gekündigten Vertrag eingezogen wird, ein Kaufpreis doppelt berechnet oder schlichtweg eine falsche Summe abgezogen wird. Hier sollten Betroffene sofort das Unternehmen kontaktieren.