Kommunalwahl 2020: Es geht nicht nur um die Bürgermeister
10.3.2020, 16:57 UhrWenn am Sonntag, 15. März, die Wahllokale öffnen, fällt für 25 kreisfreie Städte sowie für mehr als 2000 Gemeinden in Bayern die Entscheidung darüber, wer die nächsten sechs Jahre den Vorsitz im Rathaus übernimmt.
In Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern arbeiten Bürgermeister ehrenamtlich und bei mehr als 5000 hauptamtlich. Erst bei Städten mit über 10.000 Einwohnern gelten Erste Bürgermeister als berufsmäßige Rathaus-Chefs.
Wie groß ist ein Gemeinde- oder Stadtrat?
Darüber entscheidet die Zahl der Einwohner. In Orten mit weniger als 1000 Einwohnern zum Beispiel besteht der Gemeinderat aus acht Bürgerinnen und Bürgern. Bei Städten mit bis zu 10.000 Einwohnern (dazu zählen beispielsweise Ebermannstadt oder Spalt) sind es 20 Sitze, bei Städten wie Ansbach mit über 40.000 Einwohnern 40 und in Großstädten wie beispielsweise Nürnberg mit über einer halben Million Einwohnern sind es ganze 70 Mitglieder. Der Münchner Stadtrat ist mit 80 Sitzen der größte im Freistaat.
Der Gemeinde- oder Stadtrat ist das wichtigste Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
Wofür gibt es einen Kreistag?
Der Kreistag verwaltet einen Landkreis und setzt sich aus Kreisräten und einem/einer Vorsitzenden - dem Landrat/der Landrätin - zusammen. In den Aufgabenbereich dieses Gremiums fallen Entscheidungen, die über eine einzelne Gemeinde oder Stadt hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise der Betrieb von Krankenhäusern, die Instandhaltung von Kreisstraßen, der öffentliche Nahverkehr oder die Abfallentsorgung.
Wie bei Gemeinde- und Stadträten auch, entscheidet die Größe des Landkreises über die Zahl der Kreisräte. Landkreise mit weniger als 75.000 Einwohnern haben 50 Kreisräte. Bei bis zu 150.000 Einwohnern sind es 60 und bei allem, was darüber liegt, 70.
Was macht ein Landrat?
Der Landrat leitet die Sitzungen des Kreistages, vollzieht dessen Beschlüsse und vertritt den Landkreis. Er wird ebenfalls für sechs Jahre gewählt. Im gesamten Freistaat gibt es 71 Landräte.
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Wofür gibt es verschiedenfarbige Stimmzettel?
Die Wahlunterlagen setzen sich aus einem gelben, einem rosafarbenen, einem hellblauen und einem weißen Zettel zusammen.
Der gelbe ist für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters gedacht. Ein Kreuz genügt hier.
Auf dem rosa Stimmzettel wird über den Gemeinde- oder Stadtrat abgestimmt. Hier dürfen so viele Stimmen vergeben werden, wie der Rat Mitglieder hat. Möglich ist aber auch das Ankreuzen einer Liste oder das sogenannte Kumulieren oder Panaschieren.
Der hellblaue Zettel ist für die Wahl des Landrats vorgesehen. Der liegt aber nur in den Wahlunterlagen für jene Bürger, die nicht in einer kreisfreien Stadt wohnen. Hier genügt ein Kreuz.
Auf dem weißen Stimmzettel erfolgt schließlich die Wahl der Kreisräte. Hier dürfen so viele Stimmen vergeben werden, wie der Rat Mitglieder hat. Möglich ist aber auch das Ankreuzen einer Liste oder das sogenannte Kumulieren oder Panaschieren.
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