So funktioniert die Kommunalwahl 2020 in Bayern

15.3.2020, 08:35 Uhr

Die bayerischen Kommunalwahlen finden alle sechs Jahre statt, zuletzt am 16. März 2014. Dieses Jahr werden bayernweit alle Gemeinderäte und Kreistage neu gewählt. In 24 der 25 kreisfreien Städte gibt es zudem eine Oberbürgermeisterwahl und in 64 der 71 Landkreise eine Landratswahl. Weiterhin sind in 1909 der 2031 kreisangehörigen Gemeinden die ersten Bürgermeister/Oberbürgermeister zu wählen. Insgesamt finden an diesem Tag in Bayern somit mehr als 4000 Wahlen statt.

Stadtrats- und Gemeinderatswahl

Die Anzahl an Stimmen, die man bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderats vergeben kann, entspricht der Anzahl der Mitglieder im Rat. Und die hängt von der Anzahl der Einwohner ab. Acht Räte sind das Minimum, Gemeinden mit über 5.000 und maximal 10.000 Einwohnern haben hingegen schon 20 Sitze im Gemeinderat. Am größten ist der Stadtrat mit 80 Mitgliedern in München, in Nürnberg gibt es 70 Stadträte.

Vorsitzender des Stadt- oder Gemeinderats ist der erste Bürgermeister - auch das eine Position, die am 15. März 2020 an vielen Orten in Bayern neu besetzt wird. Eine Ausnahme bilden Orte, an denen der jetzige hauptamtliche Bürgermeister noch nicht lange im Amt ist: Sind es am Tag der Kommunalwahlen weniger als vier Jahre, braucht es laut Gesetz an diesem Tag keine Neuwahl. Will der Bürgermeister seine Amtszeit freiwillig verkürzen, darf er dies mit Einwilligung des Gemeinderats tun.


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Für die Wahl des Bürgermeisters erhält jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Erhält keiner der Kandidaten die Mehrheit der gültigen Stimmen, gehen die zwei stärksten Bewerber an einem zweiten Termin in eine Stichwahl.

Außerdem werden in den Landkreisen die Mitglieder des Kreistags sowie ein Landrat oder eine Landrätin bestimmt. Auch hierbei hat man für den Kreistag so viele Stimmen, wie dieser Sitze hat, für die Landratswahl lediglich eine.

Kommunalwahlen in Bayern und Corona

Eine Absage der Wahl wegen Corona ist derzeit nicht geplant. Viele Wähler nutzen die Briefwahl, ein Antrag hierfür lässt sich in Nürnberg beispielsweise bis Freitag um 15 Uhr stellen. Der Nürnberger Wahlleiter Wolf Schäfer hält den Wahlvorgang dabei für nicht gefährlicher, als zum Beispiel einkaufen zu gehen. "Das ist eine vergleichbare Situation." In den Nürnberger Wahllokalen werden Hygienehinweise ausgehängt, wer möchte, kann seinen eigenen Stift mitbringen, "am besten einen mit Farbe". Die Wahlhelfer will die Stadt mit Einweg-Handschuhen versorgen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Einige Wochen vor der bayerischen Kommunalwahl begann der Versand von Wahlberechtigungen. Im Umschlag findet sich auch ein Antrag zur Briefwahl, der ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse gesendet werden kann. Außerdem lässt sich die Briefwahl auch online oder persönlich im Wahlamt beantragen. Ein Telefonanruf reicht nicht. Bei Onlinebeantragungen gelten teilweise kürzere Fristen als beim persönlichen Besuch im Wahlamt.

Hat man den Wahlbrief erhalten, kann man diesen direkt vor Ort oder in Ruhe zu Hause ausfüllen. Man muss aber darauf achten, ihn rechtzeitig abzusenden: Nur Briefe, die bis 18 Uhr am Wahltag im Amt eingehen, werden ausgezählt.

Panaschieren und Kumulieren

Kommunalwahl - das war die Wahl, bei der der Wahlzettel schon mal die Größe eines Tischtuches annehmen kann und die Begriffe "Panaschieren" und "Kumulieren" eine große Rolle spielen.

Die Wahlzettel sind deshalb so riesig, weil bei dieser Wahl die Person vor der Partei steht: Man kann zwar die ganze Partei bzw. Liste wählen, kann aber auch seine Stimmen an einzelne Bewerber verteilen. Dabei hat der Wähler so viele Stimmen, wie Gemeinde-, Stadt- oder Kreisräte zu wählen sind (in Nürnberg zum Beispiel 70). Dabei darf der Wähler einem Bewerber mehrere, höchstens aber drei Stimmen geben - das nennt man kumulieren oder auch häufeln. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler auch Kandidaten verschiedener Listen wählen kann.

Wie füllt man den Stimmzettel aus?

Auf dem kleineren gelben Stimmzettel darf man nur ein Kreuz machen, mit dem man seinen Favoriten bei der Bürgermeisterwahl kennzeichnet. Auf dem großen grünen Stimmzettel sind die Parteien und Gruppierungen notiert, die um die Stadt- oder Gemeinderatssitze konkurrieren. Jeder Wahlberechtigte darf analog zur Anzahl der Sitze Stimmen vergeben. Ungültig ist der Stimmzettel, wenn zwei Listen angekreuzt werden, jedoch keine Einzelbewerber, weil dann der Wählerwille nicht erkennbar ist. Werden zusätzlich zu den zwei Listen noch Einzelbewerber angekreuzt, gelten zumindest die Stimmen für die Einzelbewerber.

Wer nicht eindeutig genug ankreuzt, riskiert ebenfalls, dass der Wahlzettel für ungültig erklärt wird. Auch dann, wenn Stimmen gehäufelt werden, müssen die Ziffern “1”, “2” oder “3” eindeutig lesbar und eindeutig dem jeweiligen Kandidaten zuordenbar sein. Der Stimmzettel wird auch dann ungültig, wenn

  • die Stimmenanzahl überschritten wurde
  • nichts angekreuzt, sondern nur Kandidaten durchgestrichen wurden
  • zusätzliche Bemerkungen hingekritzelt wurden.

Wer ist in Bayern wählbar?

Wer Mitglied des Gemeinderats werden will, muss EU-Bürger sein, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten seinen Lebensschwerpunkt im Wahlkreis haben. Hierfür reicht auch ein Nebenwohnsitz, auch Menschen ohne festen Wohnsitz konnten bei den Kommunalwahlen kandidieren. Bis zum 23. Januar 2020 durften Wahlvorschläge beim Wahlleiter eingehen.

Für das Amt des Ersten Bürgermeisters einer Gemeinde sind die Hürden etwas höher: Hierfür muss man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ehrenamtliche Bürgermeister müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich gewöhnlich im Wahlkreis aufhalten. Bei hauptamtlichen Bürgermeistern kommt eine Alters-Obergrenze dazu. Sie dürfen zum Amsantritt maximal 67 Jahre alt sein. Dafür brauchen sie vorher keinen Aufenthalt im Wahlkreis. Somit kann sich auch ein Regensburger als Oberbürgermeisterkandidat in Nürnberg aufstellen lassen.

In welcher Reihenfolge werden die Stimmzettel nach 18 Uhr ausgezählt?

Die Wahlhelfer beginnen mit der Wahl der (Ersten) Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Anschließend kommen die Landräte dran, gefolgt von den Gemeinde- bzw. Stadträten. Zum Schluss werden die Stimmzettel für den Kreistag ausgezählt.

Die Ergebnisse für die Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen in Bayern sowie für die Wahl der Landräte fallen in der Regel noch am Wahlabend. Weil die Auszählung für die Gemeinde- bzw. Stadträte und für den Kreistag je nach Größe der Kommune aufwändig sein kann, erfolgt eine Auswertung zum Teil erst am Tag nach der Wahl.

Wann gibt es bei den Kommunalwahlen in Bayern eine Stichwahl?

Zu einer Stichwahl kommt es immer dann, wenn mehrere Kandidaten zur Auswahl stehen, aber keiner von ihnen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmen, auf sich vereinen konnte. In diesem Fall treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen ein zweites Mal gegeneinander an. Stichwahlen sind bei den Kommunalwahlen in Bayern nur für Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte möglich.

Kandidaten in der Region im Überblick

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Das bayernweite Ergebnis 2014

Von den bayernweit 10,1 Millionen Stimmberechtigten nahmen bei den Kommunalwahlen 2014 nur 55,0 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch, das war seit 1946 ein Rekordtief.

Bei der Wahl der Stadträte in kreisfreien Städten und der Wahl der Kreistage 2014 erhielt die CSU in Bayern 39,7 Prozent der Stimmen (2008: 40,0 Prozent), die SPD 20,7 Prozent (2008: 22,6 Prozent), die Grünen 10,2 Prozent (2008: 8,2 Prozent) und die FDP 3,0 Prozent (2008: 5,1 Prozent). Die bereits im Landtag vertretenen Freien Wähler hatten in manchen kreisfreien Städten und Landkreisen Premiere und erzielten landesweit 3,9 Prozent.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Kommunalwahlen in Bayern darf zur Urne, wer volljährig ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Im Gegensatz zur Bundestags- oder Landtagswahl dürfen aber auch EU-Bürger den Stimmzettel ausfüllen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis gemeldet sein. Italiener, Franzosen oder Griechen dürfen also wählen, türkischstämmige Mitbürger dagegen nur dann, wenn sie einen deutschen Pass haben. Da Großbritannien am 1. Februar aus der Europäischen Union ausgetreten ist, dürfen Briten weder wählen noch gewählt werden.

Zudem gilt: Wer in den zwei Monaten vor dem Wahltag innerhalb seines Landkreises umgezogen ist, darf bei den Gemeindewahlen in Bayern nicht mitstimmen, lediglich bei den Landkreiswahlen. Wer den Landkreis gewechselt hat, hat leider Pech: Das Stimmrecht entfällt komplett. Um dem zu entgehen, hilft gegebenenfalls die Briefwahl. Wer seine Stimme vor dem Umzug per Brief abgeben kann, darf am alten Wohnort wählen.

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