24. September 1970: Billige Steine kommen teurer
24.9.2020, 07:18 UhrDas klingt ungereimt. Aber so will es die gestern vom Rechts- und Wirtschaftsausschuß beschlossene neue Regelung für die „Grabmalgenehmigungsgebühren“, nach der künftig einheitlich ein Satz von sechs Prozent des vom Steinmetz verlangten Preises (einschließlich der Kosten für das Fundament und das Aufstellen) in den Stadtsäckel fließen werden.
Bisher hatte in Nürnberg eine Gebührenstaffel gegolten, die Käufer billiger Steine oder Platten billiger davonkommen ließ, wahre Monumente jedoch kräftig belastete.Bei einem Wert bis zu 100 DM zwei Prozent, zwischen 100 und 500 DM drei Prozent, zwischen 500 und 1000 DM vier Prozent, zwischen 1000 und 10 000 DM sieben Prozent und über 10 000 DM zehn Prozent: nach diesem Schema war bemessen worden. Der Anteil der Preisklasse ab 500 DM hatte dabei rund 85 Prozent betragen.
Nach jüngsten Erhebungen des Wirtschaftsreferats kann 1970 mit folgender Aufgliederung gerechnet werden: 15 Prozent der Hinterbliebenen werden ein Grabmal zwischen 100 und 500 DM wählen, 25 Prozent rangieren in der Preisklasse zwischen 500 und 1000 DM. 60 Prozent aber geben mehr aus, sagen die Grabstein-Marktforscher voraus.
Das Fazit des Beschlusses: in 40 von 100 Fällen wird die Genehmigung teurer, bei den übrigen Betroffenen niedriger. Das gesamte Gebührenaufkommen, das zur Zeit bei jährlich 120 000 DM liegt, vermindert sich um rund 15 000 DM.
Allerdings hat die Stadt für die Vereinheitlichung auch gute Gründe auf ihrer Seite. Immer mehr übernehmen Friedhöfe die Aufgaben öffentlicher Grünanlagen, so daß größeres Interesse an einer geschmackvollen Gestaltung besteht. Die derzeitige Staffelung (so Wirtschaftsreferent Dr. Wilhelm Doni in seiner Vorlage für den Ausschuß) habe diesem Bestreben jedoch entgegengestanden.
Aber nicht nur die Ästhetik der Friedhöfe spielte bei den Überlegungen eine Rolle. Es gibt auch rechtliche Bedenken gegen die unterschiedlich hohen Gebühren, weil der Verwaltungsaufwand beim Genehmigungsverfahren immer der gleiche bleibt: ob es sich um eine kaum quadratmetergroße Platte oder um eine künstlerisch gestaltete Arbeit handelt.
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