Nach dem Starkregen

Darmbakterien im Trinkwasser: Abkochgebot für fränkische Gemeinden - Wer betroffen ist

14.7.2021, 17:50 Uhr
Das Trinkwasser der Reckenberg-Gruppe sowie das Wasser der Zweckverbände der Gnotzheimer und Pfofelder Gruppe und der Stadtwerke Gunzenhausen muss derzeit abgekocht werden.

© Patrick Pleul, dpa Das Trinkwasser der Reckenberg-Gruppe sowie das Wasser der Zweckverbände der Gnotzheimer und Pfofelder Gruppe und der Stadtwerke Gunzenhausen muss derzeit abgekocht werden.

E.coli ist ein weit verbreitetes Darmbakterium und findet sich in Fäkalien. Es kann Durchfall und Übelkeit verursachen, jedoch ist jegliche Panik unbegründet. In Absprache mit den Gesundheitsämtern in Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen und Roth wurde aufgrund der bakteriologischen Verunreinigung bis auf weiteres ein Abkochgebot erlassen.

"Es betrifft momentan das gesamte Verbandsgebiet", sagte ein Sprecher der Reckenberg-Gruppe. Die Verunreinigung sei am Wasserwerk festgestellt worden und man könne das Ausmaß "derzeit noch nicht eingrenzen". Deshalb habe man die Abkoch-Warnung "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für das gesamte Verbandsgebiet herausgegeben". Das betroffene Gebiet erstreckt sich von Heilsbronn im Norden bis Gunzenhausen im Süden sowie von Burgoberach im Westen bis Georgensgmünd im Osten. Die genaue Karte des Versorgers sehen Sie hier:

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Als Sofortmaßnahme erfolgte eine Desinfektion des Trinkwassers im Wasserwerk Wassermungenau. Zudem wurden die zwei Brunnen vom Netz genommen, umfangreiche Brunnenspülungen eingeleitet und ein engmaschiges Untersuchungskonzept eingerichtet.

Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netze und Behälter sichergestellt ist, muss laut den Gesundheitsämtern das Trinkwasser der Reckenberg-Gruppe vor dem Genuss abgekocht werden. Dies gilt auch für die Zweckverbände der Gnotzheimer und Pfofelder Gruppe sowie die Stadtwerke Gunzenhausen. Die Reckenberg-Gruppe gibt bekannt, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann.

Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das jeweilige Gesundheitsamt wenden oder auch direkt an die Reckenberg-Gruppe.

Der Technische Leiter der Stadtwerke Gunzenhausen, Mario Malorny, bestätigte die Verunreinigung. Zwar hätten die Stadtwerke eigene Brunnen, doch der Behälter in der Leonhardsruhstraße habe einen Anschluss an die Reckenberg-Gruppe, und es werde "ein bisschen" Wasser eingespeist. Deshalb gelte das Abkochgebot auch für das Stadtgebiet Gunzenhausen.

Laut Malorny wurden Mittwochmittag Wasserproben entnommen, um zu überprüfen, ob sich im Gunzenhäuser Netz ebenfalls E.coli-Bakterien befinden. "Wir werden wohl erst frühestens Freitag wissen, was los ist", sagte Malorny. Denn die Proben müssen erst in Petrischalen angesetzt werden. Daher gehe er davon aus, dass das Abkochgebot nun einige Tage gelten werde. Er betonte nochmals, dass keine Gefahr für "Leib und Leben" bestehe und zieht den Vergleich mit südlichen Ländern. Der Grund, warum manche dort im Urlaub Durchfall bekämen, seien auch häufig E.coli-Bakterien.

33 Orte im Kreis Roth betroffen

Das Landratsamt in Roth teilt mit, dass folgende, von der Reckenberg-Gruppe über Wassermungenau versorgte Wasserversorger und Gemeinden betroffen seien:

  • Stadt Abenberg: Beerbach, Dürrenmungenau, Fischhaus, Obersteinbach, Pflugsmühle, Pippenhof, Wassermungenau und Weihermühle
  • Gemeinde Georgensgmünd: Untersteinbach
  • Stadt Spalt: Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Grossweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Ottmannsberg, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Strassenhaus, Theilenberg, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels

Wie sollen sich die Bürger verhalten?

Das Gesundheitsamt in Ansbach empfiehlt nach Mitteilung des Landratsamtes, "das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen". Die Verwendung eines Wasserkochers werde empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden solle ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

Für die Körperpflege kann das Leitungswasser dagegen den behördlichen Angaben zufolge ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebots sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Die einzelnen Gemeinden informieren ihre Bürgerinnen und Bürger zusätzlich über einen Aushang und mit Handzetteln. Die Bewohner sind angehalten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.

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