Reisewarnung für Risikogebiete: Dürfen wir nun ans Ziel oder nicht?

15.9.2020, 14:39 Uhr
Die Koffer sind schon gepackt, und plötzlich gibt es eine Reisewarnung für das Urlaubsziel. Was riskiert man, wenn man trotzdem fährt?

© Paul Zinken, dpa Die Koffer sind schon gepackt, und plötzlich gibt es eine Reisewarnung für das Urlaubsziel. Was riskiert man, wenn man trotzdem fährt?

Na was denn nun?“, mag sich mancher fragen angesichts der sich ständig ändernden Reisewarnungen des Außenministeriums. Zumal nun auch die Wirtschaft fordert, Reisebeschränkungen zumindest für Geschäftsreisende aufzuheben. Diese Pandemie beweist, wie wenig wir trotz Hightech die Welt im Griff haben. Scheinbar willkürlich trifft der Corona-Reisebann einzelne Ziele. Es passiert folglich vielen Urlaubern, dass kurz vor ihrer Abreise das gebuchte Urlaubsziel mit einer Reisewarnung versehen wird – wie jüngst die Kanarischen Inseln.

Wer also bereits auf gepackten Koffern sitzt, muss nun schnell entscheiden: Reisen oder bleiben? Grundsätzlich bedeutet eine Reisewarnung ja nicht, dass man nicht mehr dorthin darf. Stattdessen schützt das Außenministerium mit dieser Maßnahme in erster Linie Leib und Leben seiner Staatsangehörigen. Vor der Corona-Pandemie standen meist Staaten auf der Liste, die von Krieg, radikalem bzw. revolutionärem Regimewechsel und Terrorismus betroffen waren.

 

Seitdem die Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 jedoch die Verbreitung von Covid-19 zur Pandemie erklärt hat, warnt das Auswärtige Amt auch vor Ländern und Regionen, bei denen die Corona-Infektionen bedenklich steigen. Maßstab sind mehr als 50 Neuinfizierungen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen und die Risikoländerliste des Robert-Koch-Instituts. Eine Reisewarnung ist also kein Reiseverbot. Es bleibt jedem überlassen, ob er weiterhin in das betroffene Land reisen will beziehungsweise ob er bleibt, statt es sofort zu verlassen. Die amtliche Warnung bedeutet nur, dass man ab sofort auf eigene Gefahr unterwegs ist.

Reise in Risikogebiet: Krankenversicherung könnte Zahlung verweigern

Noch konkreter: Das Auswärtige Amt wird keine erneute Rückholaktion von weltweit gestrandeten 240 000 Reisenden wie im Frühjahr starten. Auf konsularische Assistenz im üblichen Rahmen hat natürlich weiterhin jeder Anspruch.
Deswegen sollten Urlauber, die in Risikoländern ihre Ferien verbringen wollen, als allererstes die Krankenversicherungslage klären. Wer auf eigene Gefahr in ein Risikoland verreist, sollte außerdem gleich den Rückzug mit einplanen. Denn die Airlines verhalten sich nicht einheitlich bei einer Reisewarnung. Manche fliegen nach Plan weiter, einige streichen Flüge und wiederum andere stellen den Flugverkehr ganz ein.

Wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug annulliert, dann ist sie in der Verantwortung, für Ersatz zu sorgen – also einen neuen Flug zu organisieren. Wenn das nicht geht, muss sie für die Kosten der Weiterreise mit Bus, Bahn oder Mietwagen aufkommen. Aber dadurch kann die Hin- wie Heimreise ziemlich nervig werden. Denn wer unerwartet über Land zum Ziel oder nach Hause fahren muss, hat die unterschiedlichen Corona-Regeln der Transitländer zu beachten. Welche EU-Länder welche Vorschriften haben, steht auf einer Info-Website: reopen.europa.eu.

Coronavirus: Ab 1. Oktober längere Quarantänezeit

Und nicht nur das. Wer aus Gefahrengebieten zurückkehrt, plant sicherheitshalber gleich zwei Wochen Zeit mehr ein. Denn die seit 8. August eingeführte Testpflicht bei Risikogebieten wird ab 1. Oktober von einer neuen Regelung abgelöst, die wieder längere Quarantänephasen vorsieht.
Bis dato befreite ein negativer Test den Betroffenen vom Zwangsaufenthalt zu Hause, sobald das Ergebnis mitgeteilt wurde. Nun verkürzt ein negativer Corona-Test die Quarantänepflicht von 14 auf fünf Tage. Rückkehrer, die sich keinem Test unterziehen, müssen zwei Wochen in häusliche Isolation. Tauchen keine Covid-19-Symptome auf, ist danach alles gut.

 

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