Spontaner Urlaub? Das ist derzeit erlaubt, das nicht

22.4.2021, 10:48 Uhr
Deutsche Touristen sitzen in der bekannten Bar Zur Krone & Krone Stube und genießen einen Drink in der Sonne an der Playa de Palma auf Mallorca. Wegen zuletzt wieder steigender Corona-Zahlen will die Regionalregierung Mallorcas die erst vor kurzem wieder geöffneten Innenräume von Cafés, Restaurants und Kneipen schließen.

© John-Patrick Morarescu, dpa Deutsche Touristen sitzen in der bekannten Bar Zur Krone & Krone Stube und genießen einen Drink in der Sonne an der Playa de Palma auf Mallorca. Wegen zuletzt wieder steigender Corona-Zahlen will die Regionalregierung Mallorcas die erst vor kurzem wieder geöffneten Innenräume von Cafés, Restaurants und Kneipen schließen.

Eigentlich startet im Frühling die Sommer-Reisesaison. Wir führen an die Küste oder stiegen auf Almen, andere lägen schon im warmen Mittelmeersand, was einige auch heuer etwa auf Mallorca oder auf anderen Mittelmeerinseln tun.


RKI-Chef: Wir können Corona-Welle nicht ohne Lockdown stoppen


Die Politik appelliert nach wie vor, auf jede unnötige Reise zu verzichten. Ein mögliches Verbot von Auslandsreisen wurde vor allem wegen rechtlicher Bedenken verworfen. Es bleibt also vor allem bei Appellen, verboten sind Reisen nicht. Auch eine von einigen Länderchefs geforderte generelle Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus Zielgebieten ohne Reisewarnung wie Mallorca kommt vorerst nicht - was sich aber noch ändern kann, wenn der Inzidenzwert drastisch steigt. Bund und Länder haben zudem beschlossen, dass Passagiere bei Rückflug aus dem Ausland auf eigene Kosten der Airline einen Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen - sonst dürfen sie nicht an Bord. Manche Fluggesellschaften bieten die Tests vor Abflug an.

Kürzlich wurde noch diskutiert, Landeskindern Urlaub im eigenen Bundesland zu erlauben, behutsam wenigstens die Außengastronomie zu öffnen. Schleswig-Holstein erwog gar, die Hotels zu öffnen. Doch nun wurde der bestehende Lockdown von Bund und Ländern verschärft und verlängert, es gelten nun endlich bundeseinheitliche Regeln. Lassen die Maßnahmen und die Vernunft noch den letzten Reisetraum platzen?

Hotels, Campingplätze und Restaurants bleiben zu

Wann die Gastronomie wieder öffnen darf, hängt einzig vom Infektionsgeschehen ab und nicht von der Lobbyarbeit der Branche. Das Land Berlin etwa hat erwogen, erst ab einem Inzidenzwert von unter 20 Hotels wieder für Touristen zu öffnen. Attraktionen, Restaurants und Hotels werden in Deutschland jedenfalls geschlossen bleiben, im Hotel übernachten darf man nur ausnahmsweise, etwa als Geschäftsreisende(r).

Verwandtenbesuche nur eingeschränkt möglich

Verwandtenbesuche sind kein ausreichender Grund für einen Hotelaufenthalt, da muss der Besuch schon bei den Besuchten wohnen - was nur erlaubt ist, wenn sich maximal fünf Erwachsene über 14 aus zwei Haushalten treffen. In Gemeinden bzw. Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gilt die Notbremse, dann sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren haushaltsfremden Person erlaubt (Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt). Der Einzelhandel muss dann schließen – ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Zudem raten Bundes- und Landesregierungen, vor einem Besuch der Verwandtschaft eines der kostenlosen Corona-Testangebote zu nutzen. Denn seit 8. März können wir uns mindestens einmal pro Woche - mancherorts auch zweimal - kostenlos auf Corona testen lassen. Einige Länder wie Italien und Schweden akzeptieren zwar für die Einreise einen aktuellen negativen Schnelltest - bei der Rückreise nach Deutschland gilt allerdings nach wie vor Quarantänepflicht.


Dann eben Ausflüge: Super Tagestrips in die Region


Bleibt als kleine Alternative der Tagesausflug vor der Haustüre im Umkreis von maximal 130 Kilometern. Bedenken Sie aber bitte bei Ihrer Entscheidung, dass die Bundes- und Landesregierung nach wie vor darum bittet, auf alle touristischen Ausflüge zu verzichten. Außerdem können in so genannten Hotspots (Städten, Gemeinden und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner) sogar Tagesausflüge verboten sein, für ganz Deutschland finden Sie hier eine tagesaktuelle Übersichtskarte des RKI.

Nicht mal an den Bodensee werden Urlauber in den Osterferien fahren können, da die Hotels zu bleiben und man möglichst  nicht reisen sollte. Dabei blüht es dort derzeit besonders schön, hier an der Uferpromenade in Langenargen.

Nicht mal an den Bodensee werden Urlauber in den Osterferien fahren können, da die Hotels zu bleiben und man möglichst  nicht reisen sollte. Dabei blüht es dort derzeit besonders schön, hier an der Uferpromenade in Langenargen. © Felix Kästle, NNZ

Manche Bundesländer schränken in dem Fall sogar den Bewegungsradius ohne triftigen Grund (dazu zählen Tagesausflüge nicht) auf 15 Kilometer um die Gemeindegrenze des Wohnortes ein. Diese Regelungen können sich bis Ostern und darüber hinaus - wie fast alle Maßnahmen - auch spontan wieder ändern. Ein geplanter Ausflug oder eine Reise ins Ausland ist also immer mit dem Risiko verbunden, dass die Regeln ändern und Sie bei der Rückkehr mit unangenehmen Folgen wie einer Quarantäne konfrontiert werden.

Darf ich in eine Ferienwohnung?

Die Bayerische Staatsregierung schreibt auf ihrer Seite, auf der sie alle häufig gestellten Fragen rund um den Corona-Katastrophenschutz beantwortet, kurz und knapp: "Ja, das ist erlaubt". Allerdings nur in die eigene Wohnung, wenn Sie Ihnen also gehört. In eine angemietete Ferienwohnung oder ein Ferienhaus dürfen Sie nicht, denn touristische Angebote sind derzeit untersagt. Sie werden also eh keinen Vermieter finden. Ausdrücklich erlaubt wird Dauercampern, in ihre fest auf einem Campingplatz installierten Hütten, Zelte oder Wohnwagen zu fahren. Sie müssen dort allerdings ihren Zweitwohnsitz gemeldet haben.

Übernachten im Wohnmobil bleibt Grauzone

Erneut findet sich in den oben zitierten Fragen und Antworten nicht der Punkt "Übernachtung im eigenen Wohnmobil oder Campingfahrzeug außerhalb von Campingplätzen". Dabei gelten sie strafrechtlich als Wohnung. Da außerdem zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit in Deutschland nach wie vor eine Nacht darin auch etwa auf Park- oder Wanderparkplätzen bis maximal zehn Stunden möglich ist (außer, es ist dort ausdrücklich per Schild verboten und Sie stellen keine Stühle auf), können Besitzer von Campern trotz geschlossener Camping- und Wohnmobilstellplätze einen Trip planen. Denn es konkurrieren dazu die Rechtsauffassungen - selbst das bayerische Innenministerium hat unterschiedliche Einschätzungen dazu abgebeben, ob nun eine Nacht im Wohnmobil erlaubt ist oder nicht.

In Deutschland bieten mittlerweile Hunderte Restaurants sogenannte Wohnmobil-Dinner an. Dabei nehmen die Gäste ihre Gerichte in ihrem in der Nähe des Restaurants geparkten Wohnmobil zu sich.

In Deutschland bieten mittlerweile Hunderte Restaurants sogenannte Wohnmobil-Dinner an. Dabei nehmen die Gäste ihre Gerichte in ihrem in der Nähe des Restaurants geparkten Wohnmobil zu sich. © Roland Weihrauch, dpa

Was ist mit Reisen ins Ausland?

Die sind nicht verboten, doch es grassieren inzwischen EU-weit deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus, als wir sie bislang kannten, viele Länder haben ihre Reisebeschränkungen deutlich erweitert. Eine Reise macht also bis auf wenige Ausnahmen wenig Sinn oder gar Spaß. Wer aus einem Risikogebiet heimkommt und etwa noch nicht komplett durchgeimpft ist, muss zudem in Deutschland die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und zehn Tage ab Rückkehr in Quarantäne - ein negativer Corona-Test ab Tag fünf kann sie vorzeitig beenden. Wer aus einem Virusvariantengebiet (wo Mutationen grassieren) wie Tirol zurückkommt, muss sogar 14 Tage daheimbleiben.


Digitale Impfpässe werden uns das Reisen wieder ermöglichen - hier stellen wir sie Ihnen vor


Berühmte Ausnahme ist unter anderem Mallorca: Weil er teils deutlich unter 30 sank, hob das RKI die Reisewarnung am 14. März auf. Nun sorgt sich die Bundesregierung über einen Reiseansturm der Deutschen auf Mallorca, der aber gar nicht so schlimm ist, wie befürchtet. So ist nur jedes zehnte Hotel überhaupt geöffnet, und die, die offen haben, sind nur zu 55 Prozent ausgelastet. Von Ballermann-Orgien kann keine Rede sein, zumal strengste Sicherheitsmaßnahmen und eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Auch die Inzidenzwerte stiegen nicht wirklich steil an.

Testpflicht für Rückkehrer

Außerdem müssen Touristen seit Dienstag, 30.3. vor dem Check-in den Airlines ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, was für alle Reisenden auf Flügen nach Deutschland gilt, egal, woher sie kommen. Es wird auch erwartet, dass die Fluggesellschaften Zurückhaltung üben und vorerst nicht noch mehr Flüge etwa nach Mallorca anbieten.

Manche Urlaubsländer setzen zudem auf Reisefreiheit für Geimpfte, der einheitliche EU-Impfpass soll ab Sommer oder Herbst das Reisen wieder möglich machen. Welche Regeln derzeit gelten, zeigt Ihnen eine tagesaktuelle Liste des Fachmagazins fvw über die Einreisebestimmungen in Europa. Nach der Aufhebung der pauschalen Reisewarnung stehen übrigens gerade auch viele Fernreiseziele nicht mehr auf der Risikoliste des RKI, sie lassen aber oft keine deutschen Touristen hinein.

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