Nach Freispruch im Mordfall Peggy: Was wird jetzt aus Ulvi K.?
14.5.2014, 19:51 UhrDamit ist die Lichtenberger Bürgerinitiative, die sich für Ulvi K. einsetzt, darin bestärkt worden, dass ihr Engagement richtig war. Zu dieser Gruppe gehört übrigens auch Peggys Vater. Die 2004 verhängte lebenslange Haftstrafe, die auf einem falschen Geständnis fußte, hatte der Gastwirtssohn nie antreten müssen. Insofern stehen ihm auch keine Entschädigungsansprüche zu.
Ulvi K. gilt also nicht als Justizopfer im klassischen Sinne, auch wenn ihn seine Anhänger als ein solches betrachten. Dass er seit nunmehr zehn Jahren gleichwohl weggesperrt ist – in einer psychiatrischen Klinik – liegt daran, dass der geistig Behinderte wegen sexuellen Missbrauchs anderer Kinder rechtskräftig verurteilt wurde.
Ein neues Gutachten soll nun klären, ob Ulvi K. noch immer gefährlich ist – dann müsste er im Bezirkskrankenhaus bleiben, oder ob es verantwortbar ist, ihn in eine geschützte Einrichtung zu entlassen. Im Zuge der neuerlichen Untersuchung wird sich zeigen, ob die Unterbringung etwas gebracht hat, ob also therapeutisch auf Ulvi K. eingewirkt werden konnte.
In Freiheit wird er wahrscheinlich dennoch nicht mehr zurechtkommen. Davon spricht auch niemand. Trotz des Freispruchs bleiben die Namen Peggy und Ulvi K. aber wohl so lange untrennbar miteinander verbunden, bis sich das Verschwinden Peggys, die heute 23 Jahre alt wäre, aufklärt. Oder bis der wahre Mörder, beziehungsweise Entführer, endlich gefunden ist.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen