20. Juli 1969: Lernen, um zu lehren

NN

20.7.2019, 07:00 Uhr
20. Juli 1969: Lernen, um zu lehren

© Ulrich

Am kommenden Montag schon wird der Nürnberger BRK-Kreisverband mit Kursen für Führerschein-Bewerber beginnen, die künftig nur dann ihre Fahrerlaubnis bekommen, wenn sie an einem SM-Kurs teilgenommen haben.

Ein neues Gesetz verlangt, daß Führerschein-Neulinge, die das begehrte Papierchen nach dem 31. Juli ausgehändigt bekommen, den Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für Sofortmaßnahmen am Unfallort erbringen müssen. Bis sich alles soweit eingependelt hat, gilt eine erst in der vergangenen Woche vom bayerischen Innenministerium herausgegebene Übergangsbestimmung, wonach man vorerst auch am Tag der Führerschein-Prüfung die Lehrgangsbescheinigung vorlegen kann. Künftig soll es aber derart gehandhabt werden, daß diese Scheine bereits mit dem Antrag auf einen Führerschein einzureichen ist.

In ganz Bayern stehen für diese Kurse rund 7.000 Lehrkräfte der verschiedenen Sanitäts-Organisationen zur Verfügung. In Nürnberg sind es allein über 70 Helfer des BRK, die bereits in Erster Hilfe ausgebildet sind und nun am Samstag den Lehrschein für Sofortmaßnahmen am Unfallort erwarben. Sie werden fortan in sechsstündigen Lehrgängen ihr Wissen an Führerschein-Aspiranten weitergeben.

Um den Ernstfall möglichst stilecht darstellen zu können, stehen dem BRK Nürnberg insgesamt zehn lebensgroße Phantome zur Verfügung, von denen jedes – es handelt sich durchweg um weibliche Puppen, die etwa 50 DM billiger sind als männliche Kollegen – über 600 Mark kostet. Bei künstlicher Mund-zu-Mund-Beatmung hebt und senkt sich bei Fräulein Phantom sogar der Brustkorb. Nicht zuletzt geht es auch um einen fachgerechten Abtransport von Verletzten. Und das ist besonders wichtig, weil gerade hier oft ganz entscheidende, manchmal für den Verletzten tödliche Fehler gemacht werden können.

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