Tod einer Studentin

Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen 23-Jährigen auf

16.04.2025, 21:56 Uhr
Der Mordfall Hanna muss neu verhandelt werden. (Archivfoto)

© Lennart Preiss/dpa Der Mordfall Hanna muss neu verhandelt werden. (Archivfoto)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen jungen Mann wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna aufgehoben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Fall neu verhandelt werden muss, wie der BGH nun mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet.

Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 23-Jährigen im März vergangenen Jahres in einem langwierigen Indizienprozess zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.

Nach Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann in einen nahen Bach geworfen.

Zweifel an der Schuld: Verteidigung ging in Revision

Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. Die Anwälte – die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank sowie die Anwältin Regina Rick - hatten etwa die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Heimlicher E-Mail-Wechsel weckt Zweifel an Unparteilichkeit

Der Senat des BGH begründet seine Entscheidung nun mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.

Die Verteidigung habe das erst mehr als einen Monat später erfahren; argumentierte der BGH. Die Verteidigung stellte damals einen Befangenheitsantrag, der aber abgelehnt wurde. Dies hielt der Nachprüfung durch den Karlsruher Senat nicht stand. „Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt“, teilt der BGH nun mit.

Andere Kammer muss nun neu verhandeln

Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Fall erneut verhandeln. Wann ein neues Verfahren starten könnte, war zunächst offen.

Großes Medieninteresse herrschte an dem Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna. (Archivbild)

Großes Medieninteresse herrschte an dem Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna. (Archivbild) © Lennart Preiss/dpa