Gesetz beschlossen
Ladenschluss-Lockerungen in Bayern: Das ändert sich in der Region beim Einkaufen - erste Reaktionen
01.04.2025, 18:21 Uhr
Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenschlussgesetz. Im Freistaat wird noch mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gearbeitet - das soll sich nun ändern. Am Dienstag, 25. März, hat das Kabinett in München das Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Im nächsten Schritt brachte die Staatsregierung den Entwurf in den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung ein - das passierte am Dienstag, 1. April. Geplant ist, dass die Reform im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann.
Die Reform ist in der Summe überschaubar, denn Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland weiter an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Daran hat die Koalition aus CSU und Freien Wähler am Ende nicht gerüttelt. In anderen Bereichen gibt es dagegen Lockerungen für Händler und Kundschaft.
Neues Ladenschlussgesetz in Bayern: Die Neuerungen im Überblick
Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren. Und: Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen. Zudem gibt es neue Freiräume in Bezug auf das erlaubte Sonntags-Warensortiment für Läden in Tourismusorten.
Im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Nächten gibt es bei den verkaufsoffenen Sonntagen keine Erhöhung der Tage - es bleibt bei maximal vier pro Jahr. Das Verfahren soll jedoch für die Kommunen vereinfacht werden, Stichwort Bürokratieabbau.
Bei der Verbändeanhörung seien mehr als 40 Verbände und Institutionen einbezogen gewesen, teilte die Staatskanzlei mit. Der Gesetzentwurf sei ausgewogen und bringe alle Interessen bestmöglich in einen Ausgleich. „Er wurde von den Verbänden mehrheitlich dem Grunde nach befürwortet, bei Punkten wie dem Sonn- und Feiertagsschutz aber auch mit unterschiedlichen Positionen diskutiert“, hieß es im Ministerratsbericht vom Dienstag.
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Die katholische Kirche hatte die Rund-um-die-Uhr-Öffnungsmöglichkeit für digitale Kleinstsupermärkte auch an Sonntagen kritisiert. In derartigen Mini-Märkten ohne Personal müssen sich Kunden ihre Waren selbst entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Hier ist die Koalition aber bei ihren Plänen geblieben. Zwar können die Gemeinden jeweils durch Rechtsverordnung für Sonn- und Feiertage die Öffnungszeiten beschränken - es müssen aber auf jeden Fall mindestens acht Stunden am Stück bleiben.
Das sagen die Fraktionen im Landtag zum neuen Ladenschlussgesetz
Die Ladenschlusszeit um 20 Uhr wird in Bayern seit fast 20 Jahren nicht angetastet. 2006 war eine Freigabe an einem Patt bei einer Abstimmung in der CSU-Fraktion gescheitert. Seither traut sich die CSU quasi nicht mehr ran. Nach der parlamentarischen Abstimmung am 1. April melden sich die Parteien mit Statements zu Wort. Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion in Bayern, betont zu den Regelungen: "Der Sonntagsschutz ist für den sozialen Frieden in unserem Land wichtig. Mit einer Experimentierklausel eröffnen wir zudem die Möglichkeit für Einzelhändler, viermal im Jahr aus individuellem Anlass von den regulären Einkaufszeiten abzuweichen und am Abend länger zu öffnen. Dies muss lediglich bei der Kommune angezeigt werden."
Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, findet: "Bei aller Öffnung war für uns von Anfang an aber klar: Zwei rote Linien sind unantastbar. Zum einen bleibt der Sonntagsschutz weiterhin der Kern unserer Politik. Zum anderen wollten wir unter keinen Umständen eine Ausweitung der regulären Ladenöffnungszeiten nach 20 Uhr. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir nun einen Ausgleich zwischen modernem Konsumverhalten auf der einen Seite und dem gesundheitlichen und psychischen Wohl von Arbeitnehmern und deren Familien auf der anderen Seite."
Katja Hessel, Vorsitzende der FDP in Bayern, findet ebenfalls klare Worte zum neuen Ladenschlussgesetz: „Der Gesetzentwurf ist ein mutloses Reförmchen", sagt sie. "Statt den Einzelhändlern endlich echte Entscheidungsfreiheit über ihre Öffnungszeiten zu geben, klammern sich CSU und Freie Wähler an überholte Regelungen aus den 1950er-Jahren." Die Leidtragenden seien Händler, Kunden und Arbeitnehmer gleichermaßen, so Hessel weiter. "In Zeiten des Online-Handels und flexibler Arbeitszeitmodelle müssen auch die Ladenöffnungszeiten an die Realität angepasst werden. Wir brauchen eine vollständige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen und rechtssichere Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage.“
Felix Locke aus Lauf, Landtagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler in Bayern, kämpfte mit seiner Fraktion jahrelang um eine Neuerung des Ladenschlussgesetzes und feiert nun einen Triumph: "Das neue Ladenschlussgesetz mit längeren Verkaufsnächten stärkt die Kommunen und die regionale Wirtschaft. Innenorte werden belebt", teilt er in einem Statement mit. "Die Nahversorgung im ländlichen Raum wird zudem durch digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter verbessert."
Die SPD-Landtagsfraktion will den Sonn- und Feiertagsschutz in Bayern nicht weiter aufweichen, betont Annette Karl, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. "Handel und Wirtschaft, die immer längere Öffnungszeiten und den verkaufsoffenen Sonntag fordern, machen gesamtwirtschaftlich eine Milchmädchenrechnung auf", teilt Karl auf der Webseite der Bayern-SPD mit. "Konkret geht es nicht um allgemeine Interessen des Handels, sondern um Wettbewerbsvorteile für einen Teil des Handels, nämlich die großen und gut organisierten Anbieter, die genug Personal zur Verfügung haben, um sich Schichtarbeit und Sonntagsarbeit leisten zu können", kritisiert sie. Das führe zu Selbstausbeutung bei kleineren Betrieben - daher halte die SPD-Fraktion das bestehende Ladenschlussgesetz für ausreichend. "Der Verkauf im Einzelhandel und im Fachhandel muss auf die sechs Werktage und hier auf längstens 20 Uhr beschränkt bleiben. Das sollte bundeseinheitlich oder zumindest landeseinheitlich festgeschrieben werden", betont Annette Karl weiter.
Den Grünen zufolge verkenne die Regelung, dass nur Läden mit maximal 150 Quadratmeter rund um die Uhr öffnen dürfen, die Realität in strukturschwachen Gebieten. Dort seien oft 400 Quadratmeter Verkaufsfläche nötig, um wirtschaftlich arbeiten zu können, betont Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag. Daher wollen sie Änderungen beantragen. Und weiter: "Bei den Ladenöffnungszeiten wäre mehr möglich, wenn die Söder-Regierung ihre Hausaufgaben erledigt hätte. Für Öffnungszeiten über 20 Uhr hinaus fehlen die notwendigen Rahmenbedingungen: Eine flächendeckende Kinderbetreuung mit flexiblen Angeboten und faire Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Hier haben CSU und Freie Wähler dafür gesorgt, dass Bayern noch immer rückständig ist“, moniert Fuchs.
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