Gesetz beschlossen

Neue Ladenschluss-Lockerungen in Bayern rücken näher: Das ändert sich in der Region beim Einkaufen

Elia Hupfer

Online-Redakteur

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25.03.2025, 18:53 Uhr
CSU und Freie Wähler wollen an der Ladenöffnungszeit bis spätestens 20 Uhr festhalten. An andere Stelle soll es Lockerungen geben.

© Magdalena Henkel/dpa, IMAGO/Sven Simon CSU und Freie Wähler wollen an der Ladenöffnungszeit bis spätestens 20 Uhr festhalten. An andere Stelle soll es Lockerungen geben.

Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenschlussgesetz. Im Freistaat wird noch mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gearbeitet - das soll sich nun ändern. Am Dienstag hat das Kabinett in München das Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Im nächsten Schritt bringt die Staatsregierung den Entwurf in den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung ein. Geplant ist, dass die Reform im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann.

Die Reform ist in der Summe überschaubar, denn Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland weiter an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Daran hat die Koalition aus CSU und Freien Wähler am Ende nicht gerüttelt. In anderen Bereichen gibt es dagegen Lockerungen für Händler und Kundschaft.

Neues Ladenschlussgesetz in Bayern: Die Neuerungen im Überblick

Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren. Und: Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen. Zudem gibt es neue Freiräume beim erlaubten Sonntags-Warensortiment für Läden in Tourismusorten.

Im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Nächten gibt es bei den verkaufsoffenen Sonntagen keine Erhöhung der Tage - es bleibt bei maximal vier pro Jahr. Das Verfahren soll jedoch für die Kommunen vereinfacht werden, Stichwort Bürokratieabbau.

Bei der Verbändeanhörung seien mehr als 40 Verbände und Institutionen einbezogen gewesen, teilte die Staatskanzlei mit. Der Gesetzentwurf sei ausgewogen und bringe alle Interessen bestmöglich in einen Ausgleich. „Er wurde von den Verbänden mehrheitlich dem Grunde nach befürwortet, bei Punkten wie dem Sonn- und Feiertagsschutz aber auch mit unterschiedlichen Positionen diskutiert“, hieß es im Ministerratsbericht vom Dienstag.

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Die katholische Kirche hatte die Rund-um-die-Uhr-Öffnungsmöglichkeit für digitale Kleinstsupermärkte auch an Sonntagen kritisiert. In derartigen Mini-Märkten ohne Personal müssen sich Kunden ihre Waren selbst entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Hier ist die Koalition aber bei ihren Plänen geblieben. Zwar können die Gemeinden jeweils durch Rechtsverordnung für Sonn- und Feiertage die Öffnungszeiten beschränken - es müssen aber auf jeden Fall mindestens acht Stunden am Stück bleiben.

Die Ladenschlusszeit um 20 Uhr wird in Bayern seit fast 20 Jahren nicht angetastet. 2006 war eine Freigabe an einem Patt bei einer Abstimmung in der CSU-Fraktion gescheitert. Seither traut sich die CSU quasi nicht mehr ran.

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