Unter Medikamenteneinfluss?

Mit dem SUV in die Glasfront eines Cafés gefahren: Rapper Haftbefehl gesteht Unfallflucht

Erik Thieme

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20.10.2024, 13:32 Uhr
Rapper Haftbefehl bei der Premiere der deutschen Serie "Dogs of Berlin" im Jahr 2018.

© Ralf Mueller/imago/Photopress Müller Rapper Haftbefehl bei der Premiere der deutschen Serie "Dogs of Berlin" im Jahr 2018.

Am 30. Januar 2024 kam es in Darmstadt zu einem spektakulären Verkehrsunfall. Ein weißer Audi Q8 kam von einer Kreuzung ab und krachte in die Glasfront eines Cafés. Wie das Polizeipräsidium Hessen damals mitteilte, wurde bei dem Unfall ein 23-jähriger Kunde aus Darmstadt verletzt und musste mit einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht werden. Der Fahrer des SUV konnte unerkannt flüchten.

Nun gibt es neue Informationen zu dem Unfall. Wie die "FAZ" berichtet, hat der Rapper Haftbefehl gegenüber den Ermittlern eingeräumt, am Steuer des Wagens gesessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Zeitung ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen einen 28-jährigen Beschuldigten.

Haftbefehl soll angegeben haben, zum Zeitpunkt der Fahrt aufgrund einer Krankheit unter Medikamenteneinfluss gestanden zu haben. Um abzuklären, ob die Erkrankung bzw. Medikamente bei dem Unfall eine Rolle spielten, wurde ein Gutachten eingeholt. Dazu gab die Staatsanwaltschaft allerdings noch keine Details preis.

Rapper plädiert auf nicht schuldfähig

Der aus Offenbach stammende Rapper machte in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen, die sich jedoch nur selten um seine Musik drehten. 2020 schoss er sich wohl mit einer Waffe selbst ins Bein, vor zwei Jahren musste er ein Konzert vorzeitig abbrechen, weil er nicht mehr gerade stehen konnte.

Später beichtete er gegenüber "RTL", in großen Mengen Lachgas konsumiert zu haben. "Ich habe am Tag 50 Flaschen konsumiert. Das ging drei Monate gut, und danach ging nichts mehr."

Seine Anwälte plädieren derweil in beiden Straftatbeständen bei dem Unfall auf nicht schuldfähig. Mit einem Urteil ist so schnell wohl nicht zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft möchte offenbar erst weitere Zeugen aus Haftbefehls Umfeld zu seiner Krankheitsgeschichte befragen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.