Briefwahl, Kosten, Wahllokale: Das bedeutet Corona für die Bundestagswahl 2021

Harald Baumer

Berlin-Korrespondent der NN

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4.3.2021, 05:38 Uhr
Fachleute rechnen für die Bundestagswahl 2021 mit einer Rekordzahl an Menschen, die vorab per Briefwahl wählen.

© Hauke-Christian Dittrich, dpa Fachleute rechnen für die Bundestagswahl 2021 mit einer Rekordzahl an Menschen, die vorab per Briefwahl wählen.

Die Deutschen werden heuer so oft wie selten zuvor an die Wahlurnen gerufen - einmal für den Bundestag (am 26. September) und dann noch für die Landtage von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Dazu kommen Kommunalwahlen in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen. Das wäre schon im Normalfall etwas Außergewöhnliches, doch nun kommt auch noch die Pandemie hinzu, die vieles komplizierter macht.


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Wir fassen einige wesentliche Punkte der Wahlen im Zeichen von Corona zusammen. Betroffen sind so gut wie alle: Parteien, Kandidaten, Wahlhelfer und Wahlberechtigte. Auf manche Standards wie große Präsenzparteitage, das Sammeln von Unterstützer-Unterschriften in den Fußgängerzonen, Haustürwahlkampf und den sonntäglichen Gang zum Wahllokal werden viele verzichten wollen oder müssen.

Der Briefwahl-Boom

Fachleute rechnen mit einer Rekordzahl von Menschen, die vorab ihre Stimme abgeben. Zu groß ist bei vielen die Angst, sich beim Schlangestehen oder in dem Wahllokal selbst anzustecken - und das ohne Not, weil man ja auch zuhause im Wohnzimmer wählen kann. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel, wo am 14. März gewählt wird, entschieden sich schon vor fünf Jahren 30,6 Prozent dafür. Heuer könnte es die Hälfte werden. Manche Parteien werben fleißig dafür. So verteilen die Grünen Flyer für Türgriffe, auf denen es heißt "Mit Abstand ihre sicherste Wahl".

Bisher galt es als erwiesen, dass Menschen mit einem höheren Bildungsgrad, Stammwähler und Anhänger klassischer Parteien eher auf den Gang zum Wahllokal verzichten. Wer Protestparteien bevorzugt, macht sein Kreuzchen lieber vor Ort. Politikwissenschaftler Aiko Wagner sagt dazu: "Protestwähler möchten sehen, dass ihr Stimmzettel in die Urne fällt, weil sie häufiger dem politischen System misstrauen." Die AfD sät bereits heftige Propaganda an der Briefwahl. Deren Landtagsabgeordneter Robert Farle aus Sachsen-Anhalt etwa bezeichnete die Pandemie als "Schwindel" und sagte, die Aktivitäten der Regierungsparteien in Richtung Briefwahl trügen dazu bei, "den größten Wahlbetrug dieses Landes durchzuführen".

Ausschließlich Briefwahl?

Für den Fall einer starken Verschlechterung der Inzidenzwerte wurde in der Politik bereits darüber diskutiert, ob man notfalls komplett auf Briefwahl umstellen könne. Das entscheiden die Länder jeweils für sich. In Rheinland-Pfalz kann der Landeswahlleiter das gegebenenfalls anordnen, das entsprechende Gesetz wurde geändert. In Baden-Württemberg scheiterten die Grünen mit ihrem Vorschlag, die Stimmzettel gleich per Post an alle Wahlberechtigten zu versenden.

Auch der Bundeswahlleiter sieht das kritisch. In Deutschland gelte immer noch das Leitbild der Urnenwahl, das Bundesverfassungsgericht könnte seiner Meinung nach die automatische Versendung der Stimmzettel mit der Wahlbenachrichtigung beanstanden.

Verschiebung der Wahl

Das hatte der Oberbürgermeister von Kehl am Rhein, Toni Vetrano (CDU), in einem Schreiben an die Landesregierung in Stuttgart gefordert. Er erinnerte an die Kommunalwahlen im Elsaß, die sich im Frühjahr 2020 zu einem Superspreader-Ereignis entwickelt hätten. Doch die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch wies gegenüber der Tageszeitung Die Welt darauf hin, dass eine solche Verschiebung rechtlich nicht möglich sei. Die Verfassung gebe einen klaren Rahmen vor - und der schreibe nun mal für Baden-Württemberg eine Wahl bis zum Ende der Legislaturperiode Anfang April vor.

Kandidatenaufstellungen

Der Bundestag hat eine Rechtsverordnung beschlossen, nach der Parteien per Vorstandsbeschluss sowohl die Zahl der Delegierten verkleinern als auch hybride Versammlungen (an mehreren Orten) und rein virtuelle Versammlungen (mit anschließender Bestätigung per Briefwahl) durchführen können. Angesichts von Inzidenzzahlen von zeitweise über 200 schien das unumgänglich.

Die Parteien handhaben das höchst unterschiedlich. Der CSU-Vorstand etwa beschloss, Präsenzveranstaltungen den Vorzug zu geben, wo immer möglich. Die Begründung dafür: Es handelt sich um ein komplett neues rechtliches Terrain mit zahlreichen Unsicherheiten. Wie Michael Frieser, Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber unserer Zeitung erklärte, sei es höchst schwierig, das Verfahren "unangreifbar umzusetzen".

Nachteile für die kleinen Parteien

Um überhaupt zu einer Wahl zugelassen zu werden, müssen die "nicht-etablierten Parteien" Listen mit Unterschriften von Unterstützern vorlegen. In Bayern sind das 2000 Unterschriften für die Landesliste zum Bundestag und nochmal 200 pro Direktkandidat. Normalerweise können solche Unterstützer bei Wahlveranstaltungen oder an den Ständen in Fußgängerzonen angeworben werden. Doch das ist jetzt ungleich schwieriger als in Zeiten vor Corona.

Die bayerische ÖDP fordert "dringend eine Reduzierung der Unterschriftenquoren bei der Bundestagswahl um mindestens 50, besser sogar um 75 Prozent", so Generalsekretär Claudius Moseler. Der Vorschlag ist bereits in Berlin angekommen, beim Innenministerium und beim Bundestagspräsidenten.

Zustände im Wahllokal

Die Behörden in Bund und Ländern arbeiten bereits an konkreten Maßnahmen, die am Wahltag umgesetzt werden sollen. Ein Problem ist zum Beispiel die Mund-Nase-Bedeckung, die dem Wahlvorstand die vorgeschriebene Identifizierung des Wahlberechtigten erschweren könnte. Das baden-württembergische Innenministerium hat bereits klargestellt, dass es sich seiner Ansicht nach bei der Maske um keine verbotene Verhüllung handele.


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Generell gilt: Auf Abstände zwischen den Wahlberechtigten und eine regelmäßige Desinfektion der Kabinen soll streng geachtet werden. Eine weitere heikle Frage ist es, ob auf Anhieb genügend Wahlhelfer gefunden werden können. Zwar dürfen Menschen auch dazu verpflichtet werden, doch wer möchte das in Zeiten der Pandemie schon auf die harte Weise erzwingen...

Nicht alle Wahllokale der Vergangenheit dürften auch heuer wieder in Frage kommen. Zum Teil liegt das an zu engen Räumlichkeiten, zum Teil könnte bestimmte Orte wie Altenheime ausscheiden.

Der Wahlkampf

So ziemlich alles, was in der Vergangenheit eine Rolle spielte, funktioniert nicht mehr. Versammlungen sind gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. An Haustüren trauen sich die Wahlkämpfer nicht mehr zu klingeln. Infostände in Fußgängerzonen sind nicht mehr sehr ergiebig, weil man kaum noch ins Gespräch kommen kann. Wie bisher ist selbstverständlich eine politische Debatte über die klassischen Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen möglich.

Darüber hinaus bleibt im Wesentlichen die Wahlwerbung via Internet, vor allem über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram. Große Teile der Etats werden in diesen Bereich fließen. Die ganze Dramaturgie der Wahlkämpfe - Vorwahlkampf, heiße Phase, Endspurt - kommt dadurch ins Wanken.

Einerseits können Aktionen lange vor dem Wahltag entscheidend sein, wenn gerade zu dem Zeitpunkt der Bürger die Stimmzettel vor sich liegen hat. Andererseits ist eine Einflussnahme bis kurz vor der Wahlkabine möglich, wenn die Wählerin noch ein letztes Mal auf ihr Smartphone blickt. Generell stellen sich Parteien und Kandidaten darauf ein, dass der Wahlkampf keine Höhepunkte mehr haben wird, sondern mehr oder weniger sieben Tage die Woche und rund um die Uhr stattfindet.

Die Kosten

Das Innenministerium rechnet heuer mit außergewöhnlich teuren Bundestagswahlen. Waren 2017 noch 92 Millionen Euro fällig, so könnten es im September 2021 nach ersten Schätzungen 107 Millionen Euro oder mehr werden. Es handelt sich also um eine Kostensteigerung in Höhe von 18 Prozent.

Der wichtigste Grund dafür ist die steigende Zahl von Briefwähler(inne)n. Der Bund übernimmt nämlich nicht nur die Kosten für die Wahlbenachrichtigung, die alle Berechtigten erhalten, sondern auch für die kostenlose Beförderung der Wahlunterlagen im Falle der Briefwahl. Bei insgesamt rund 60 Millionen Wahlberechtigten kann das ins Geld gehen, auch wenn beim einzelnen Brief nur ein vergleichsweise geringes Porto fällig ist.

Weitere Ausgaben könnten nötig sein, falls die Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer deutlich erhöht werden muss. Das könnte coronabedingt nötig sein, um das Einhalten der Abstände zu kontrollieren und die Wahlkabinen regelmäßig zu desinfizieren. Wer den Sonntag als Helfer im Wahllokal verbringt, der erhält ein sogenanntes Erfrischungsgeld (in Baden-Württemberg auch "Zehrgeld" genannt). Diese Aufwandsentschädigung beträgt zwischen 25 und 35 Euro.

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