Brisantes Thema: Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
29.5.2015, 10:00 UhrIm Landkreis Roth läuft derzeit ein Adoptionsantrag eines Frauenpaares. Es geht dabei um das Baby der Lebensgefährtin.
Ein weiteres Frauenpaar im Landkreis hat „über Kreuz“ das jeweilige Kind der Lebensgefährtin adoptiert. Dies nennt sich „Stiefkindadoption“. In der Stadt Schwabach sind dem Jugendamt zwei Frauenpaare bekannt, die Kinder der Partnerin adoptiert haben. Nicht erfasst sind eventuelle Adoptionen in zugezogenen Lebensgemeinschaften.
Die „Fremd-Adoption“ eines Kindes, also die Adoption eines Kindes, das mit keinem der Elternteile verwandt ist, ist für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland derzeit noch nicht möglich.
Update für Gesetzestexte: Ehegatten plus „oder Lebenspartner“
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