Wer keine Auskunft gibt, muss Zwangsgeld bezahlen

Ab Montag: Post an 23 Millionen Immobilienbesitzer - Zensus 2022 fragt auch Details ab

Martin Müller

Redaktion Metropolregion Nürnberg und Bayern

E-Mail zur Autorenseite

6.5.2022, 15:25 Uhr
Wie hoch sind die Mieten in diesem Stadtviertel? Durch die Daten des Zensus 2022 wird das offengelegt werden. Nicht nur für diese Straßenzüge, sondern für ganz Deutschland. 

© Christoph Soeder, dpa Wie hoch sind die Mieten in diesem Stadtviertel? Durch die Daten des Zensus 2022 wird das offengelegt werden. Nicht nur für diese Straßenzüge, sondern für ganz Deutschland. 

Wie hoch sind die Mieten in Nürnberg-Gostenhof wirklich? Was kann mein Vermieter für die Vier-Zimmer-Wohnung in Schwabach verlangen? Wie viele ungenutzte Leerstände gibt es in meiner Stadt oder Gemeinde? Während man bei solchen Fragen bisher sehr im Nebel stochern musste, kann man sich künftig endlich ein detailliertes und wahrheitsgemäßes Bild von der Miethöhe in bestimmten Regionen oder sogar Stadtvierteln machen.

Daten sind für jeden kostenlos abrufbar

Beim deutschlandweiten Zensus wird nämlich erstmals die Höhe der Nettokaltmiete abgefragt. Alle 23 Millionen Eigentümer von Wohnhäusern und Wohnungen in Deutschland sind verpflichtet, bei der Gebäude- und Wohnungszählung Auskunft zu geben. Sonst drohen Zwangsgelder von mehreren hundert Euro.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnobjekten werden ab Montag, 9. Mai 2022, für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vom Bayerischen Landesamt für Statistik angeschrieben. Die GWZ ist ein wichtiger Bestandteil des Zensus 2022 und ermittelt, wie viele Gebäude und Wohnungen es in Bayern und deutschlandweit gibt. Denn der Zensus 2022 ist nicht nur eine Bevölkerungszählung, sondern umfasst eben auch eine Gebäude- und Wohnungszählung, kurz GWZ. Hierbei werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen mit Wohnraum befragt.

In Bayern werden ca. 3,5 Mio. Auskunftspflichtige angeschrieben. Die Zugangsdaten zur Online-Meldung werden in mehreren Wellen ab dem 9. Mai 2022 versandt. Mit den Zugangsdaten gelangen die Bürgerinnen und Bürger über die Anmeldemaske unter www.zensus2022.de zum Online-Fragebogen der GWZ. Die Beantwortung der Fragen dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Wichtig: Anders als bei der Haushaltebefragung findet die Befragung nicht in persönlichen Interviews durch Erhebungsbeauftragte statt. Wer nicht online Auskunft geben kann oder will, bekommt nach einigen Wochen automatisch ein Erinnerungsschreiben zugeschickt, das auch einen Papierfragebogen enthält.

Wenn die Daten im November 2023 alle erhoben und ausgewertet sind, kann sie jeder Bürger kostenlos abrufen und sich detaillierte regionale Auswertungen erstellen. Nicht nur die Daten der einzelnen Gemeinden können eingesehen werden, in den dichter besiedelten Gebieten sind sogar Abfragen für einzelne Planquadrate mit einer Fläche von einem Quadratkilometer möglich.

Wenn die Befragungen ab dem 15. Mai 2022 starten, müssen die Immobilieneigentümer ordentlich die Hosen runterlassen. Nicht nur nach der Nettokaltmiete wird gefragt, sondern auch nach Baujahr, Wohnfläche einzelner Wohnungen, Anzahl und Namen der darin lebenden Personen sowie der Anzahl der Räume.

Welche Heizung ist verbaut, welcher Energieträger wird genutzt?

"Neu ist neben der Nettokaltmiete, dass wir auch nach der Dauer und den Gründen von Leerständen fragen", erklärt Stefan Dittrich, fachlicher Zensus-Projektleiter beim Statistischen Bundesamt. Ebenso muss über die Heizungsart sowie den dafür eingesetzten Energieträger Auskunft gegeben werden, also etwa Gas, Öl, Pellets, Geothermie, Umweltwärme oder Strom. "Mit diesen Daten können etwa auch Förderungen für künftige Gebäudesanierungen viel besser geplant werden", verdeutlicht Dittrich.

"Die Entscheidungsträger wissen durch die Daten sehr genau, wo wir mehr alters- oder familiengerechte Wohnungen brauchen, wo wir mehr Kitas benötigen oder wann wie viele Kinder eingeschult werden", erklärt der bayerische Projektleiter Stefan Fürnrohr.

Zusätzlich zur Wohnungszählung werden beim Zensus 10,2 Millionen Menschen für die Haushaltsbefragung ausgewählt. Sie werden ab Mitte Mai angeschrieben. Anschließend können sie die Fragen online beantworten oder werden von einem von 100.000 Interviewern besucht. Die 300.000 Bewohner von Wohnheimen werden ausnahmslos alle persönlich befragt, weil es hier mit dem Um-, An- und Abmelden nach einem Umzug oft nicht so genau genommen wird.

4 Kommentare