Abschiebehaft: Fürths OB Jung fordert Hilfe von Nahles

21.11.2018, 05:40 Uhr
Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (2. v. l.) möchte keine "wirkungslosen Sanktionen" mehr - und fordert nun SPD-Chefin Andrea Nahles (re.) auf, sich für eine leichtere Abschiebehaft für ausreisepflichtige ausländische Straftäter einzusetzen.

© Ralf Rödel Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (2. v. l.) möchte keine "wirkungslosen Sanktionen" mehr - und fordert nun SPD-Chefin Andrea Nahles (re.) auf, sich für eine leichtere Abschiebehaft für ausreisepflichtige ausländische Straftäter einzusetzen.

"Die Sanktionen des Staates beschränken sich auf die Verweigerung einer Arbeitserlaubnis, die Kürzung von Sozialleistungen oder die Beschränkung des Aufenthaltsortes. Das sind sehr schwache Sanktionen und meist wirkungslos", meint Jung. Deshalb fordert er, dass Abschiebehaft künftig bei fehlender Mitwirkung der Ausreisepflichtigen auch dann möglich wird, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht.

Alternativ setzt er sich für die Schaffung von Ausreisezentren für ausländische Straftäter ein. "Diese bleiben dort so lange inhaftiert, bis sie doch noch bereit sind, bei einer Abschiebung mitzuwirken", meint Jung.

Seine Forderung resultiert aus dem Fall eines 37-jährigen türkischen Staatsbürgers, der nicht abgeschoben werden konnte, weil er sich weigerte, ein Formular zur Beschaffung von Passersatzpapieren auszufüllen. Er soll eine Spaziergängerin in Fürth vergewaltigt haben.

Bayern unterstützt Erleichterung der Abschiebungshaft

"Bayern setzt sich regelmäßig dafür ein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam angeordnet werden können, abgesenkt werden", teilt das bayerische Innenministerium mit. Gesetzesänderungen seien aber mit der EU-Rückführungsrichtlinie in Einklang zu bringen.

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Richtlinie wird demnächst im Bundesrat behandelt. Bayern unterstützt die darin enthaltenen Erleichterungen zur Verhängung von Abschiebehaft. Demnach dürften Ausreisepflichtige inhaftiert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche und nationale Sicherheit darstellen.


Vergewaltiger wurde wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben.


 

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