Vergewaltiger wurde wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben

13.11.2018, 06:00 Uhr

Dies teilte die Stadt Fürth auf NN-Anfrage mit. Eigentlich war der türkische Staatsbürger wegen diverser Vorstrafen, die aus Betäubungsmittel- und Gewaltstraftaten stammen, zur Ausreise verpflichtet. Bereits während seines letzten Haftaufenthaltes, der bis Ende Juni 2018 andauerte, traf die Ausländerbehörde der Stadt Fürth Maßnahmen zur Vorbereitung der Abschiebung in die Türkei.


Nach Vergewaltigung in Fürth: Verdächtiger in Haft


Doch der 37-Jährige legte keine Ausweisdokumente vor, so dass die Behörde sich um Passersatzpapiere bemühte. Diese waren allerdings weder bis Haftende noch bis zur Tat fertiggestellt. "Deshalb musste die Abschiebung ausgesetzt werden", erklärt die Stadt Fürth. Einen festen Ausreisetermin gab es noch nicht.