Paukenschlag: Bezirkskliniken kündigen Nawratil fristlos

16.10.2018, 17:13 Uhr
Helmut Nawratil war bislang auch für die Frankenalb-Klinik (im Bild) verantwortlich. Jetzt wurde er fristlos gekündigt.

© Montage: nordbayern.de Helmut Nawratil war bislang auch für die Frankenalb-Klinik (im Bild) verantwortlich. Jetzt wurde er fristlos gekündigt.

Eine Entscheidung sollte schon in der vergangenen Woche noch vor der Bezirkstagswahl am vergangenen Sonntag fallen. Die Mehrheit der elf Bezirksräte, die in dem Kontrollgremium sitzen, hatten aber die Frist, in der Helmut Nawratil Stellung nehmen sollte, noch um ein paar Tage verlängert.

Es ging um die schweren Vorwürfe, die ein Sonderprüfbericht Mitte September gegen die Arbeitsweise und die Amtsführung des Managers erhoben hatte (wir berichteten). Nawratil ist seit fünf Jahren Vorstand des Kommunalunternehmens mit rund 3000 Beschäftigten, 1700 Betten und über 50.000 Patienten.

Zu der Stellungnahme Nawratils kam es aber gestern gar nicht erst. Er selbst ist seit vielen Wochen krankgeschrieben. Deshalb haben vor einigen Tagen seine Anwälte Einsicht in die Unterlagen bei den Bezirkskliniken genommen, um zu der gestrigen Verwaltungsratssitzung ein Schreiben vorbereiten zu können.

Anwälte beklagen Unterlagen

Wie bekannt wurde, erachten die Anwälte Nawratils die dabei zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen in jeder Hinsicht als unzureichend. So sei ihnen ausdrücklich untersagt worden, Ausdrucke oder Kopien von Unterlagen mitzunehmen, um diese für eine verlangte Stellungnahme später auswerten zu können.

Die vorhandenen Papiere seien aber aus Sicht der Anwälte ungeeignet, um die gegen ihren Mandanten Helmut Nawratil erhobenen Vorwürfe zu stützen. Sie hätten Bezirkstagspräsident Richard Bartsch (CSU) - er ist Vorsitzender des Verwaltungsrates - in aller Deutlichkeit aufgefordert, endlich vollständige Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Offen ist zudem noch die Frage, ob der jetzt endgültig entlassene Klinikvorstand eine ihm zustehende Abfindung in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro bekommt. Die stehen ihm zu, sofern ihm keine gravierenden oder gar strafrechtlich relevanten Verstöße gegen Dienstpflichten nachgewiesen werden können. Teile des Sonderprüfbericht gehen in diese Richtung.

18 Kommentare