Zwölf Stämme: Kinder äußern sich zu Prügelvorwürfen
18.9.2013, 17:44 UhrNach den Prügelvorwürfen gegen die Sekte „Zwölf Stämme“ haben am Mittwoch am Amtsgericht Nördlingen die Verfahren um den Entzug des Sorgerechts für die Kinder begonnen. Nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag wird sich das Gericht einige Wochen lang mit den Fällen beschäftigen. Zu Beginn seien mehrere Kinder befragt worden. „Es waren drei Kinder im Alter von 13, 15 und 16 Jahren da“, erklärte er.
Die Eltern selbst seien zunächst nicht angehört worden. Das Nördlinger Gericht will in der kommenden Woche die Verfahren fortsetzen. Wie es bei Familiengerichten üblich sind, sind die Verfahren nichtöffentlich. Die Polizei hatte Anfang September 40 Kinder aus den beiden Gemeinschaften der umstrittenen Sekte auf dem schwäbischen Gutshof Klosterzimmern in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) und im mittelfränkischen Wörnitz (Kreis Ansbach) geholt.
Der Glaubensgemeinschaft wird bereits länger vorgeworfen, dass sie ihre Kinder mit Schlägen züchtigt. Die Sekte gibt dies auf ihrer englischsprachigen Internetseite auch zu.
Weitere Verfahren laufen bereits seit der vergangenen Woche in Ansbach. Die Eltern verlangen, dass der zunächst vorläufig angeordnete Entzug des Sorgerechts aufgehoben wird. Die Gerichte wollen nicht nur die leiblichen Eltern anhören, sondern auch die jetzigen Pflegeeltern. In einem Fall hat der Ansbacher Familienrichter den vorläufigen Sorgerechtsentzug bereits aufgehoben. Die betroffenen Eltern seien nur bei den „Zwölf Stämmen“ zu Besuch gewesen, hieß es zur Begründung.
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