Ausgangssperre in Bayern gilt auch über Weihnachten

Tobi Lang

Online-Redakteur

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15.12.2020, 09:36 Uhr
Auch an Weihnachten sollen die Straßen in Nürnberg möglichst leer sein - die Ausgangssperre gilt auch über das Fest. 

© Roland Fengler Auch an Weihnachten sollen die Straßen in Nürnberg möglichst leer sein - die Ausgangssperre gilt auch über das Fest. 

In der Nacht soll sich kaum jemand auf den Straßen bewegen - das ist das erklärte Ziel der Staatsregierung. Die nächtliche Ausgangssperre wird voraussichtlich am Mittwoch auf ganz Bayern ausgeweitet. So sollen auch die letzten Privatpartys während der Corona-Pandemie möglichst unterbunden werden. Nur mit triftigem Grund, also etwa auf dem Weg zur Arbeit, dürfen Menschen im Freistaat das Haus verlassen, heißt es in der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Mehr zu den aktuellen Regeln lesen Sie hier. Am Dienstag will der bayerische Landtag in einer Sondersitzung ab 13 Uhr über die Lockdown-Regelungen beraten und sie beschließen.

Jetzt stellt der Leiter der Staatskanzlei klar: Die scharfe Regel soll trotz der geplanten Lockerungen über Weihnachten gelten. "Es gibt die Erleichterungen", sagt Florian Herrmann am Montag während einer Pressekonferenz, aber "es soll insgesamt jeder um 21 Uhr zuhause sein." Heißt: Wer länger an Weihnachten mit der Familie und den vier engen Verwandten feiern möchte, die etwa an Heiligabend erlaubt sind, der müsste sie bei sich übernachten lassen. Es gehe darum, "Kontakte und Mobilität zu reduzieren", sagt Herrmann.

Bußgeld steigt auf 500 Euro

Bereits am Montagmorgen bestätigte das auch Ministerpräsident Markus Söder gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. "Wir müssen uns jetzt alle zusammennehmen und alle zusammenreißen", sagte der CSU-Chef im Radiosender Bayern2. "Corona macht leider auch an Weihnachten nicht Halt oder Pause, und deswegen gelten die Regeln auch für die Feiertage. Das heißt: Jawohl, da gilt dann auch die Ausgangssperre."

Auch die Bußgelder sollen steigen. Wer etwa gegen die Ausgangssperre verstößt, dem droht eine Strafe von 500 Euro. Das hat das Kabinett am Montag in einer Sondersitzung beschlossen, der Bußgeldkatalog soll entsprechend erweitert werden.

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