Isolierung und Quarantäne: Das müssen Sie wissen
26.9.2020, 09:41 UhrCorona-Tests an der Berufschule in Bad Windsheim waren negativ. Daheim bleiben müssen die Getesteten dennoch. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Corona-Testung an der Berufsschule Bad Windsheim vor. Laut Pressemitteilung des Landratsamtes waren alle Tests negativ, dennoch gelten die Quarantäneanordnungen weiter.
Die aktuellen Fälle nimmt die Kreisbehörde zum Anlass, um über verschiedene Formen häuslicher Quarantäne beziehungsweise Isolierung zu informieren. Die Isolierung ist eine angeordnete Maßnahme bei einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person. Die Isolierung kann je Gesundheitszustand häuslich oder stationär erfolgen, die Dauer wird vom Gesundheitsamt festgelegt.
Enger Kontakt
Eine Quarantäne hingegen ist die Pflicht zur befristeten Absonderung und betrifft zum einen Kontaktpersonen der Kategorie eins (K1), die engen Kontakt zu einem laborbestätigt Erkrankten hatte. Als eng gilt der Kontakt, wenn der Betroffene mindestens 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem Erkrankten hatte. Die Dauer der Quarantäne beträgt dann 14 Tage.
Quarantäne kann außerdem angeordnet werden für Personen, die aus Risikogebieten heimkehren, die Dauer beträgt dann ebenfalls 14 Tage. Eine vorzeitige Entlassung ist in diesem Fall durch einen negativen Coronatest möglich. Für Isolierung ebenso wie Quarantäne hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, das Landratsamt trifft hier keine eigene Entscheidung, wie die Behörde betont. Vielmehr ist sie mit dem Gesundheitsamt für die fachliche Bewertung zuständig, in welche Kategorie eine Person eingestuft wird. Sollte das Ergebnis eine Verpflichtung zur Quarantäne sein, wird die betroffene Person informiert.
In der Absonderung darf die Wohnung beziehungsweise das Haus nicht verlassen werden, Ausnahmen können bei einem K1-Fall der angrenzende Garten oder Balkon sein. Für Kontaktpersonen der Kategorie eins gilt, dass sie täglich zweimal Fiebermessen und ein Tagebuch über ihr körperliches Befinden führen müssen. Wer in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem positiv Getesteten hatte, aber keinen engen Kontakt, muss nicht in Quarantäne. Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer K1 hatten.
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