Inzidenz unter 100: Diese Lockerungen gelten im Landkreis Bamberg ab 22. Mai

20.5.2021, 13:38 Uhr
Pünktlich zum Pfingstwochenende darf die Außengastronomie im Landkreis Bamberg wieder öffnen. 

© Frank Märzke Pünktlich zum Pfingstwochenende darf die Außengastronomie im Landkreis Bamberg wieder öffnen. 

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist gesunken. Während im Stadtkreis Bamberg die Sieben-Tage-Inzidenz bereits seit einiger Zeit stabil unter dem Schwellenwert 100 liegt, zieht der Landkreis Bamberg nun nach. Die Inzidenz liegt am 20. Mai mit 72,0 zum fünften Mal in Folge unter 100. Ab Samstag den 22. Mai werden die bisher geltenden Corona-Beschränkungen deshalb gelockert, teilt das Landratsamt Bamberg mit. Konkret betrifft das die Regelungen im Einzelhandel, der Außengastronomie, Schulen und Kitas sowie Kultur und Freizeiteinrichtungen. Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über dem Schwellenwert 100 liegen, werden die Regeln erneut verschärft.

Lockerung der Konaktbeschränkungen

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wird am Samstag 0 Uhr aufgehoben. Ab dann sind auch Treffen eines Hausstandes mit einem anderen Hausstand erlaubt, solange dabei die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Schulen kehren zurück in Präsenzunterricht

Sollte der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien den Schwellenwert von 100 nicht überschreiten, kann an den Schulen im Landkreis Bamberg Präsenzunterricht stattfinden. An Schulen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend garantiert können, findet Wechselunterricht statt.


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Die Teilnahme an Präsenz und Wechselunterricht ist für Schüler nur möglich, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Coronatest unterziehen. Die Schulen werden Eltern über die genaue Umsetzung informieren, teilte das Landratsamt Bamberg mit. Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Regelbetrieb über, was eine Bereuung der Kinder in festen Gruppen bedeutet.

Außengastronomie und Kulturstätten öffnen ihre Türen

Nachdem in der Stadt Bamberg die Außengastronomie bereits am 10. Mai geöffnet hat, ist dies nun auch im Landkreis möglich. Voraussetzung ist, dass Gäste einen Termin buchen und ihre Kontaktdaten angeben. Möchten an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen, ist die Vorlage eines negativen Coronatests erforderlich. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen, so das Landratsamt.


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Auch der Besuch von Theatern und Kinos ist möglich, allerdings unter Vorlage eines negativen Coronatests. Kulturveranstaltungen im Freien können mit bis zu 250 Personen stattfinden. Dabei gilt ebenso die Test- sowie die Maskenpflicht. Des Weiteren sind touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen erlaubt. Die Gäste müssen bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen.

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