Böllerverbot in Nürnberg: Das ist trotzdem noch erlaubt

Rurik Schnackig

Lokales

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17.12.2020, 10:28 Uhr

Besinnlich und leise kommt man auf der Nordsee-Insel ins neue Jahr. Da gibt es schon lange ein generelles Verbot von Böllern, Raketen und Kanonenschlägen. In Nürnberg sind wir daran noch nicht gewöhnt. Und während einige verärgert und verständnislos reagieren, stellen sich für andere noch Fragen.


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Kategorie 1 ist erlaubt

"Auf meinem Grundstück", so schreibt jemand, "kann ich doch machen, was ich will." In der Mitteilung der Stadt heißt es jedoch, dass das Verbot auch ausdrücklich private Flächen mit einbezieht. Wer jedoch ein paar Knallerbsen auf den Boden wirft, macht sich nicht strafbar. Wie Andreas Franke, Pressesprecher der Stadt Nürnberg sagt, ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit sich zu führen oder abzubrennen.

Erlaubt bleibt die Kategorie 1. Dazu zählen Scherzartikel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk oder kleine Vulkane und Brummkreisel. Generell handelt es sich bei diesem Feuerwerk um Material, das ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden darf. Oft wird es auch unter dem Titel "Jugendspaß" verkauft.

Gemeinden regeln selbst

Gilt das Verbot denn auch für die Nachbargemeinden Nürnbergs? Andreas Franke: "Das Verbot gilt ausschließlich für das Stadtgebiet Nürnberg. Wollen andere Kommunen und Landkreise ebenfalls so verfahren, müssten sie das für ihr jeweiliges Gemeindegebiet selbst rechtlich regeln."


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