Neue Corona-Verordnung
Clubs dürfen öffnen, Maskenpflicht für Schüler fällt: Darüber entscheidet heute das Kabinett
30.9.2021, 09:26 UhrUpdate um 14.00 Uhr: Nun sind die Änderungen bei den Corona-Regeln offiziell. Die neuen Maßnahmen finden Sie hier:
Maskenpflicht für Schüler am Platz
+++In der Kabinettssitzung am Donnerstag, 30. September, soll die Aufhebung der Maskenpflicht für Schüler am Platz formal beschlossen werden. Diese hatte seit dem Start des neuen Schuljahres wieder gegolten, um nach den Sommerferien die Corona-Gefahr an den Schulen einzudämmen.+++
Öffnung von Clubs und Discotheken
+++Ebenfalls angekündigt hatte Ministerpräsident Markus Söder, dass Clubs und Discotheken in Bayern im Oktober wieder öffnen dürfen. Unklar ist noch, welche Voraussetzungen genau gelten werden. Söder setzt jedoch auf die 3G-Regelung beim Einlass. Besucher dürfen nur Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet auf die Tanzfläche. Offen sind noch die Details, zum Beispiel ein möglicher Wegfall der Maskenpflicht, der genaue Zeitpunkt der Öffnungen und Hygienevorschriften im Detail.+++
Betrieb der Impfzentren
+++Der Betrieb der zentral organisierten Impfzentren wird in Bayern massiv zurückgefahren. Das gab Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch bekannt. Die Staatsregierung setzt neben Haus-, Fach- und Betriebsärzten zunehmend auf mobile Impfteams, die vornehmlich in Alten- und Pflegeheimen Auffrischungsimpfungen durchführen. Pro Landkreis bzw kreisfreie Stadt soll höchstens nur noch ein Impfzentrum erhalten bleiben, das - je nach Bedarf - Impfsprechstunden durchführt.+++
Neue Corona-Verordnung tritt am 2. Oktober in Kraft
+++Alle Punkte werden in der überarbeiteten Hygieneschutzverordnung festgelegt sein, die nach der Kabinettsitzung bekannt gegeben wird.+++
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