Nutzung allein ist schon strafbar
Das Geschäft mit Corona: Franke verkaufte gefälschte Impfpässe
29.7.2021, 08:12 UhrBereits Ende Mai geriet eine zunächst unbekannte Person in den Fokus der Ermittler: Der Unbekannte hatte über einen Messenger-Dienst unter einem Pseudonym gefälschte Impfpässe zum Verkauf angeboten. Die Kriminalpolizei Schweinfurt konnte den Händler in der Folge identifizieren.
Es handelt sich um einen 42-Jährigen, der aus der Region Main-Rhön stammt. Über die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten erwirkt, der am Dienstag vollzogen wurde. Dabei erhärtete sich schließlich der Tatverdacht: Unter anderem wurde ein gefälschter Impfpass sichergestellt, der auf den 42-Jährigen selbst ausgestellt war.
Daraufhin räumte der Mann ein, weitere gefälschte Impfpässe selbst hergestellt und verkauft zu haben. Gegen ihn läuft nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung.
Bürger müssen auf Daten achten
Die Polizei und Staatsanwaltschaft weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur die Herstellung und der Verkauf, sondern auch die Nutzung von gefälschten Impfpässen strafbar ist.
Zur Herstellung gefälschter Impfpässe nutzen Kriminelle sensible Daten von Original-Bildern von Impfpässen, die von tatsächlich Geimpften oft in den Sozialen Medien verbreitet werden. Daher raten Polizei und Staatsanwaltschaft: Veröffentlichen Sie bitte keine Bilder von Ihrem Impfausweis über Messenger-Dienste oder soziale Medien.
Betrüger könnten anhand solcher Bilder gefälschte Impfausweise anfertigen oder dem Paul-Ehrlich-Institut falsche Nebenwirkungen melden. Melden Sie Angebote oder Anzeigen von gefälschten Impfausweisen der Polizei und dem Netzwerkbetreiber. Achten Sie grundsätzlich auf den Schutz Ihrer Daten im Netz und im realen Leben.
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