Gastro, Kunst, Kultur
Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Bayern - es gibt allerdings Ausnahmen
15.10.2021, 11:40 UhrIn Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt ab sofort die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Von diesem Freitag an müssen Kunden und Besucher keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt damit.
Kontaktdaten müssen laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag nur noch in Schwerpunktbereichen "mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)" erfasst werden. Dazu zählen demnach alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle "und vergleichbare Freizeiteinrichtungen" sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik.
Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte auch weiterhin erfasst werden. In allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.
Die Kontakterfassung sei nicht mehr sinnvoll, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der Sitzung. Sie biete für die Gesundheitsämter "keinen Mehrwert mehr". Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erwartet von der Erleichterung noch etwas mehr Zulauf für die Gastronomie.
Testpflicht für bestimmte Branchen
Ab 19. Oktober müssen sich allerdings die Beschäftigten in bestimmten Betrieben auf verschärfte Testpflichten einstellen, soweit sie nicht geimpft sind. Wo die Zugangsregeln 3G (genesen, geimpft getestet), 3G plus (getestet mit PCR-Test) und 2G (nur Genesene und Geimpfte zugelassen) gelten, müssen künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Das gilt auch für Betriebe, deren Betreiber sich freiwillig für schärfere Zugangsregeln entscheiden als sie eigentlich müssten. Es sei nur logisch, wenn solche Vorgaben nicht nur von den Gästen, sondern auch vom Personal eingehalten werden müssen, sagte Herrmann.
Eine frohe wenn auch möglicherweise noch nicht mit allen Beteiligten abgesprochene Botschaft hielt Wirtschaftsminister Aiwanger für die Weihnachtszeit bereit. Bereits vor einem am Dienstag Nachmittag angesetzten Runden Tisch zum Thema Christkindlmärkte verkündete er, dass in diesem Jahr wieder "ganz ordentliche Weihnachtsmärkte" abgehalten werden könnten. Im vergangenen Jahr waren diese Märkte komplett der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. Er strebe an, dass diese Märkte ohne 3G-Vorschriften und Zugangskontrollen über die Bühne gehen können, so Aiwanger. Würde man 3G vorschreiben, müsste man die Märkte einzäunen, um die Besucher kontrollieren zu können. Dies würde für viele Christkindlmärkte das Aus bedeuten. Gesundheitsminister Holetschek äußerte sich zu diesem Thema mit den Worten "Schaun mer mal" zurückhaltender.
Bußgelder werden eventuell zurückerstattet
Wer im Frühjahr vergangenen Jahres wegen Verstoßes gegen das damals geltende strenge Ausgehverbot im Lockdown verstoßen hat und ein Bußgeld bezahlen musste, kann mit Rückerstattung rechnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Revision gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) keinen Erfolg hat, erläuterte Herrmann. Der BayVGH hatte vergangene Woche entschieden, dass die damalige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung insoweit rechtswidrig war, als sie den Bürgern das Verlassen der Wohnung "ohne triftigen Grund" untersagte. Sollte die Verordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben, bleibe es bei den Bußgeldern, stellte Herrmann klar. Anderenfalls würden sie den Betroffenen zurückerstattet.
Dieser Artikel wurde am Freitag, den 15.10. gegen 8 Uhr aktualisiert.