Gefängnis für den YouTuber
"Drachenlord" Rainer Winkler verurteilt: Amtsgericht beendet das "Drachengame"
22.10.2021, 09:10 UhrDie Videos, die Rainer Winklers Anti-Fans bei ihren Besuchen in Altschauerberg aufgezeichnet haben, die Filmchen, die Rainer Winkler selbst aufgenommen hat - sie waren groß auf einer Leinwand im Sitzungssaal des Gerichts zu sehen und vor allem zu hören: Es wurde gebrüllt und beleidigt.
Videos, die zeigen, dass Rainer Winkler Täter und Opfer zugleich ist, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Internet-Mob habe ihn teils bewusst provoziert, der Hass und die Häme der Hater widere sie an, so die Richterin. Sie wolle sich kurz fassen, die Staatsanwältin und der Verteidiger hätten den Sachverhalt ausführlich dargestellt.
Die Videos, so die Richterin, seien schwer zur ertragen gewesen. Insbesondere zwei Medizinstudenten hatten Rainer Winkler in einem unerträglichen Ausmaß gequält.
Ihr Plan, Rainer Winkler derartig zu provozieren, dass er mit Übergriffen reagiere und ins Gefängnis gehen müsse, sei überdeutlich geworden. "Doch Sie sind nicht nur Opfer, um das klar zu stellen. Sie waren unter Bewährung und haben sich keine Mühe gegeben, straffrei zu leben." Auch die Beleidigungen gegen die Polizisten seien mehr als unverschämt, so die Richterin.
Keine Kontrolle über das Geschehen
Ein Gutachten hält Winklers geistige Unzulänglichkeiten fest, der Bewährungshelfer ist der Meinung, Rainer Winkler könne das Geschehen zwischen ihm und seinen Anti-Fans schon lange nicht mehr kontrollieren, doch die Schuld sieht er allein bei den Hatern, eigene Defizite wolle er nicht wahrhaben.
Was er selbst zu diesem Gutachten sagen wolle, wollte die Richterin von Rainer Winkler wissen: Er bestätigte, dass er in der vergangenen Woche einen Kaufvertrag mit seiner Heimat-Gemeinde abgeschlossen habe, er kündigt an, sein Elternhaus in Altschauerberg zu verlassen und an einen unbekannten Ort ziehen. Von dem Hausverkauf werde Geld übrig bleiben - davon werde er sich zunächst finanzieren und seine YouTube-Aktivitäten deutlich reduzieren.
"Die Hater werden gar keine Möglichkeit mehr haben, erneut das Haus und mich anzugreifen", versichert er. Er werde sich ein anderes Standbein suchen und beispielsweise Bücher unter einem Pseudonym veröffentlichen. Zu neuen Straftaten von seiner Seite, so verspricht er auch, werde es nicht mehr kommen.
Als Schulabgänger der Förderschule ohne Abschluss sind seine Berufsaussichten begrenzt, eine Ausbildung hat Rainer Winkler nie gemacht. Über seine aktuellen Pläne möchte er noch nicht zu viel sagen.
Er habe zwischen 30.000 und 45.000 Euro Schulden, sagt er, daher werde sein Konto gepfändet, doch noch sei er Influencer und YouTuber. Hier beziffert er seine aktuellen Einnahmen auf 3000 bis 6000 Euro. Nun wolle er seine Verbindlichkeiten bei der Krankenkasse begleichen und seine Steuerschulden zahlen.
Er habe seit etwa einem Vierteljahr eine Freundin, schildert der 32-Jährige, Details will er nicht offenbaren. "Ich will die Frau vor den Hatern schützen. Natürlich weiß sie von YouTube, das ist ein Teil von mir. Wenn sie kommt, achten wir sehr darauf, dass nichts an die Öffentlichkeit dringt."
Beleidigungen, Körperverletzungen, Verleumdungen - die Staatsanwältin hatte vor der Urteilsverkündung für all dies in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Hat der Spuk ein Ende?
Rainer Winkler sei sein Geständnis und der Hausverkauf hoch anzurechnen. Das Treiben in Neustadt a. d. Aisch sei für die Polizisten wirklich eine Zumutung, würde all dies enden, auch durch Winkles Einsicht, lässt sich dies positiv auf die Strafzumessung anrechnen. Die Körperverletzungen hätten keine schwerwiegenden Verletzungen zu Folge, die Betroffenen mussten sich nicht in ärztliche Behandlung begeben.
"Ich habe zum Glück keines Ihrer Videos gesehen", so die Staatsanwältin. "Doch wir brauchen auch nicht die Hater mit ihrer widerlichen Doppelmoral, die Winklers Eigentum angreifen, dabei vor Ort nur Rummel veranstalten und genau wissen, wie kurz Winklers Zündschnur ist. Doch Sie, Herr Winkler, haben das ganze Verhalten mit ihren Videos angezettelt."
Der Verteidiger sieht es ähnlich - zu Recht sei durch die Anklage beleuchtet worden, in welch absurder Doppelmoral die Hater gegen Rainer Winkler vorgegangen seien.
Keiner von ihnen habe Winkler aufgesucht, um mit ihm zu reden. Im Gegenteil: Man reiste betrunken an, allein um ihn zu provozieren. Winklers Fehler sei, dass er auf die Provokationen reagiere, und dabei sei er Täter und Opfer gleichzeitig. Es sei erschütternd, so der Anwalt, dass zwei Medizinstudenten als so genannte Intellektuelle, einen früheren Förderschüler aus der Reserve locken wollten - ihre Beleidigungen seien entsetzlich. Die beiden Studenten hatten den verstorbenen Vater des Rainer Winkler verunglimpft. Beide wurden bereits zu Geldstrafen verurteilt.
Rainer Winkler ist mehrfach vorbestraft, er steht bereits unter laufender Bewährung, so fordert auch der Rechtsanwalt in seinem Schlussvortrag eine Gesamtfreiheitsstrafe. Doch er hält zwei Jahre für ausreichend, und der Anwalt sieht auch die Chance für die Strafaussetzung zur Bewährung.
Jetzt, da Winkler sein Elternhaus in Altschauerberg verkauft habe, erhalte er auch genügend Geld, um seine Schulden zu tilgen - und sein Antrieb, ein neues Leben zu beginnen, sei deutlich zu sehen. Eine doppelte Bewährung ist selten, doch hier sei sie angebracht, schloss der Anwalt. Die Beweisaufnahme habe klar ergeben, dass Rainer Winkler regelmäßig zu seinen Tätlichkeiten nicht nur provoziert, sondern regelrecht angestachelt wurde. Es sei ein deutliches Signal, dass Winklers Opfer auch ihrerseits wegen Straftaten gegen Winkler verurteilt wurden.