Fall Peggy: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Kulac

13.5.2014, 11:33 Uhr
Fall Peggy: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Kulac

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Auch wenn das Verfahren mit Freispruch enden dürfte, hofft Peggys Mutter, dass dies nicht das Ende der aktiven Suche nach Peggy bedeutet. Wie schwer die Folgen der Tat für Peggys Angehörige wiegen, könne sich jeder vorstellen.

Unerträglich sei es, dass Susanne Knobloch haltlosen Vorwürfen ausgesetzt sei. In Internet-Foren wurde ihr bereits unterstellt, ein Kinderbordell zu betreiben. Selbst ihre angebliche Verwicklung in das Verschwinden ihrer Tochter und das vermutete Tötungsdelikt wird ihr vorgeworfen. Nach diesem Prozess sei auch klar, dass diese Vorwürfe nicht zu halten seien.

Die Verteidigung lässt in einem eineinhalbstündigen Vortrag den gesamten Prozess, die gesamte Beweisaufnahme noch einmal Revue passieren. Demnach sei ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, wie die Anklage fordert, zu wenig.

Verteidigung beantragt Freispruch erster Klasse

Ulvi Kulac habe Peggy Knobloch nicht missbraucht - damit hatte er kein Mordmotiv. Ursprünglich ging die Anklage davon aus, dass Kulac die kleine Peggy getötet hatte, um seinen Missbrauch zu vertuschen. Rechtsanwalt Michael Euler hält aber auch Ulvi Kulacs ursprüngliches Geständnis für völlig falsch - der geistig Minderbemittelte habe sich in unterschiedlichen Versionen des Geständnisses in Widersprüche verzettelt, auch habe er nie Täterwissen gehabt. Damit sei eindeutig, dass sein Geständnis von Anfang an falsch war.

Der Verteidiger beantragt daher einen Freispruch erster Klasse: Es gäbe nicht nur Zweifel an Ulvis Schuld, vielmehr sei Ulvi Kulacs Unschuld klar erwiesen. Der tragende Grund für die seinerzeitige Verurteilung des Angeklagten Ulvi Kulac wegen Mordes am 30. April 2004 durch das Landgericht Hof war das zunächst von ihm abgelegte, später aber widerrufene Geständnis, er habe Peggy getötet, ihr Mund un Nase zugehalten, bis sie sich nicht mehr gerührt habe.

Der Sachverständige Psychiater Hans-Ludwig Kröber hat nach der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Bayreuth in seinem ergänzenden mündlichen Gutachten vom 6. Mai 2014 - erstmals anders als bisher- angeführt, dass heute nicht mehr sicher ausgeschlossen werden könne, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt habe.

Sonstige Beweise fehlen - es gibt trotz der umfangreichen Ermittlungen keine beweiskräftigen Spuren, keine Tatzeugen, keinen Tatort und bis heute keinen Leichnam. Deshalb forderte Staatsanwältin Sandra Staade Freispruch. Die mit Urteil des Landgerichts Hof verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ist bislang nicht vollstreckt worden. Derzeit befindet sich Ulvi Kulac wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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