Forchheimer Anwalt stellt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen
7.4.2021, 17:01 UhrAls Markus Söder am Mittwoch vor die Presse tritt, klingt er sicher. "Wir sehen, dass die Schulen ein sehr intensiver Teil des pandemischen Geschehens sind", sagt Bayerns Ministerpräsident nach einer Kabinettssitzung. Deshalb sei eine Testpflicht für den Präsenzunterricht dringend notwendig, fast alternativlos. Sie soll nach den Osterferien überall im Freistaat umgesetzt werden - unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Bislang galt sie nur in Corona-Hotspots, die über dem als kritisch definierten Wert von 100 lagen. Kinder und Jugendliche sollen aber jetzt zwei Mal in der Woche direkt in der Schule mit einem PCR-, Schnell- oder Selbsttest überprüft werden.
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Nur Stunden nach der Ankündigung der Staatsregierung reichte ein Forchheimer Anwalt einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Verwaltungsgerichtshof ein. Die Kanzlei Bögelein und Dr. Axmann argumentiert dabei auch mit einem Urteil aus dem März. Damals ging es allerdings um eine generelle Testpflicht für Beschäftigte von Pflege- und Altenheimen. Das Gericht setzte sie vorläufig außer Vollzug, auch, weil der Grundrechtseingriff möglicherweise zu tief ist.
Antragssteller stützt sich auf vorheriges Urteil
Bei der Testpflicht an den Schulen sei es ähnlich, sagt zumindest die Forchheimer Kanzlei. "Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten", heißt es in einer Begründung. Antragssteller seien demnach zwei Schüler.
"Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test", heißt es in einem kurzen Beitrag auf der Homepage der Kanzlei. Er befürchte "zum 'Opfer' stigmatisiert" zu werden. Zuletzt kritisierten auch Elternverbände eine generelle Testpflicht.
Gesellschaft für Jugendmedizin unterstützt Tests grundsätzlich
In dem Antrag beruft sich die Kanzlei auch auf die Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ). Schüler würden nicht "überproportional (...) zum Infektionsgeschehen" beitragen, heißt es in der Begründung von Bögelein und Axmann unter Berufung auf die DGKJ. Die allerdings unterstützt grundsätzlich Massentestungen.
"Kinder sind Teil des Infektionsgeschehens in der Bevölkerung und können somit Infektionen weitertragen", heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft. "Dieses Konzept einer anlasslosen flächendeckenden regelmäßigen Testung an Schulen kann potenziell zur Verhinderung von Infektionsausbreitungen an Schulen beitragen, eine durchdachte umfassende Teststrategie mit Folgeabschätzung ist dabei aber unabdingbar."
Gerichtsentscheidung noch vor Ende der Osterferien?
Bayern jedenfalls setzt auf die Pflicht. "Es ist eine Riesenchance, dass wir in den Schulen testen können", sagte Kultusminister Michael Pizaolo am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Man habe genügend Testkits, letzte Versorgungsengpässe werden derzeit geklärt. Neben den Schülern sollen auch die Lehrer regelmäßig getestet werden. Wer einen positiven Abstrich habe oder in Quarantäne muss, der erhält Distanzunterricht. Piazolo sprach von einem "Paket, das Hoffnung gibt, das Sicherheit spendet".
Derweil läuft der Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof. Die Antragssteller erhoffen sich ein schnelles Urteil. Die Entscheidung, sagt die Kanzlei, werde vor dem Ende der Osterferien erwartet.
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