15-Kilometer-Radius für Fürth: Was Sie wissen müssen

13.1.2021, 13:50 Uhr
15-Kilometer-Radius für Fürth: Was Sie wissen müssen

© NN-Infografik

Die neue 15-Kilometer-Beschränkung trat am Montag in den ersten bayerischen Kommunen in Kraft – darunter ist auch die Kleeblattstadt. Damit sind touristische Ausflüge vorerst nur noch zu Zielen erlaubt, die maximal 15 Kilometer hinter der Stadtgrenze liegen.

Entscheidend für die Regelung ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet: Liegt er über 200, gilt für die Bewohner der Bewegungsradius. Für Fürth meldete das RKI am Dienstag (12.1.) einen Wert von 221. Der Landkreis Fürth befand sich mit 148,5 unter der kritischen Schwelle.

Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt wieder eine ganze Woche unter 200 liegt, kann die Beschränkung aufgehoben werden. Bis dahin sind laut der – Achtung: Verwaltungsdeutsch vom Feinsten – 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung touristische Tagesausflüge für die Bewohner außerhalb des besagten 15-Kilometer-Radius verboten.

Dieser bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort, nicht auf die persönliche Adresse. Gerechnet wird ab der Stadtgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der gefahrenen Kilometer.

Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Da ist es ganz hilfreich, wenn man weiß, wo man unterwegs sein darf, wenn man dem Lockdown-Trott einmal entfliehen, aber keine Anzeige riskieren will.


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Der 15-Kilometer-Radius betrifft explizit nur touristische Tagesausflüge; dazu gehören Wanderungen und Freizeitsport. Im Prinzip bleibt alles andere ohne räumliche Begrenzung möglich – etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, das Einkaufen, Arzt- und Therapeutenbesuche, die Teilnahme an Gottesdiensten oder an Beerdigungen, Behördengänge, die Wahrung des Sorge- und Umgangsrechts, die Versorgung von Tieren, die Fahrt zum Lebenspartner sowie – „unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen“ – der Besuch von Angehörigen, Freunden und Bekannten, ja, grundsätzlich der Besuch „eines anderen Hausstands“.

Wie auf der Karte ersichtlich ist, schließt der Radius um Fürth im Osten das Stadtgebiet Nürnberg fast vollständig ein, im Süden ist Schwabach enthalten und im Norden Erlangen. Im Westen endet er kurz hinter Wilhermsdorf.

Wo sind Schlittenpartien noch möglich?

Mit der 15-Kilometer-Regel wollen Bund und Länder angesichts der hohen Infektionszahlen vor allem verhindern, dass touristische Ziele in diesen Tagen Menschen von nah und fern in Scharen anziehen. Jeder soll sich möglichst viel zuhause aufhalten – Bewegung an der frischen Luft aber ist erlaubt.

Der neue Radius bedeutet, dass man für Freizeitaktivitäten eben in der Nähe seines Wohnorts bleiben soll. Fürther können also etwa noch die Rodelbahn bei Kalchreuth ansteuern oder auch einige schöne Rodelplätze rund um Erlangen, in Utten- oder Bubenreuth zum Beispiel. Die beliebten Hänge in Gräfenberg und Tauchersreuth sind allerdings tabu. Sie liegen außerhalb des zulässigen Gebiets.

Spaziergänge rund um die Nürnberger Burg oder die Cadolzburg sind weiter möglich. Und zum Wandern lädt gerade der Fürther Landkreis auf vielfältige Weise ein – von kleinen Ein-Stunden-Routen bis hin zu ausgedehnten Touren.

Auf den Wegen bleiben

Auch in Fürth gibt es natürlich viele Möglichkeiten, die Natur zu genießen. Dabei sollte man aber auf den Wegen bleiben, damit jetzt im Winter kein Wild aufgescheucht wird. Die Tiere brauchen ihre Kraftreserven, um durch die kalte Jahreszeit zu kommen.

Bei all den Möglichkeiten gilt aber in jedem Fall: Abstand halten, Corona-Bestimmungen beachten und Orte vermeiden, an denen zu viel Trubel herrscht.


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Kommunen mit einer hohen Inzidenz können gleichzeitig auch Fahrten in ihr Gebiet untersagen. Fürth macht davon allerdings keinen Gebrauch. Über die Aufhebung des Radius werden die Stadt und die FN informieren.

Zu einer Kartenansicht mit dem Radius der Stadt Fürth geht es hier.