Drei Tage über 200: Was sich nun in Fürth ändert
17.4.2021, 10:25 UhrAm Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz mit 263,8 erneut und somit den dritten Tag in Folge über der 200er-Marke. An den meisten Regelungen der Notbremse ändert das nichts (siehe unten), es bleibt etwa bei den bisher schon geltenden Kontaktbeschränkungen und bei der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Fast auf Höchstniveau: Das steckt hinter Fürths Inzidenz-Sprung
Konsequenzen hat das dreimalige Überschreiten der 200er-Marke allerdings für den Einzelhandel: Ab Montag ist in der Kleeblattstadt nicht mehr Click & Meet mit negativem Test möglich. Ware kann dann nur noch geliefert oder abgeholt (Call & Collect/Click & Collect) werden. Ein Test ist dafür nicht nötig. Geöffnet bleiben die Geschäfte, die zur Grundversorgung gehören.
Mit 264,6 war Fürths Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag zudem deutlich über dem bayerischen Landesdurchschnitt (180,4) – gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung musste das Rathaus mit einigen strikteren Maßnahmen sofort darauf reagieren. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag noch erlassen. Die Regelungen sind seit Mitternacht wirksam.
Im Stadtgebiet ist jetzt die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken zur Mitnahme ganztägig verboten. Das Erbringen sexueller Dienstleistungen ist nun auch außerhalb von sogenannten Prostitutionsstätten untersagt, also beispielsweise im Hotelzimmer oder in einer angemieteten Wohnung, wie es in der Verordnung heißt. Bei Straßenmusik müssen die Musiker eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und 1,50 Meter Abstand zueinander und zu anderen halten (außer bei Blasinstrumenten, dafür gilt dann ein 2-Meter-Mindestabstand). Ähnliches gilt auch für andere "Sondernutzungen".
Versammlungen sind nur noch "ortsfest" erlaubt. Alle Beschäftigten von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind an mindestens zwei Tagen pro Woche, an denen sie Dienst haben, auf SARS-CoV-2 zu testen. Vorher waren Mitarbeiter mit vollständigem Impfschutz davon ausgenommen.
Außerdem wurden – parallel zum Lockdown – das Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht in einem Teil der Innenstadt bis zum 9. Mai verlängert.
Das Fürther Klinikum hat derweil seinen Besucherstopp verlängert. Neu ist: Ab Montag müssen Besucher einen offiziellen negativen Schnelltestnachweis vorlegen. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ohne ihn darf man das Klinikum nicht mehr betreten. Alternativ kann man eine negative PCR-Test-Bescheinigung mitbringen, die höchstens 48 Stunden zuvor ausgestellt wurde. Ambulante Patienten sind von dieser Regelung ausgenommen
Das Rathaus appelliert
Die Stadt appelliert eindringlich an alle Fürtherinnen und Fürther, "sich und andere durch die Einhaltung der bekannten AHA+L-Regeln" (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, lüften) zu schützen". Sie bittet, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um einen weiteren Anstieg der Infektionen zu vermeiden.
Die wichtigsten Regelungen, die aktuell gelten, im Überblick:
- Kontakte: Treffen sind nur zwischen einem Hausstand und einer Person möglich. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Lebenspartner gelten als ein Hausstand, auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Zulässig ist zudem die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren (aus zwei Hausständen) in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
- Der Einzelhandel in Fürth kann wegen der Inzidenz von über 200 ab Montag nur noch liefern und "Click & Collect" anbieten. (Im Landkreis ist weiter "Click & Meet mit Test" möglich - hier liegt die Inzidenz unter 200.) Für Friseure sowie andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe, die der Körperhygiene und -pflege dienen - etwa Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege - ändert sich nichts, die Kundschaft darf weiter kommen.
- Museen sind geschlossen.
- Musikschulen dürfen keinen Einzelunterricht in Präsenzform veranstalten.
- Volkshochschulen können nur Online-Kurse anbieten.
- Zum Sport im Freien kann man sich nur entsprechend der Kontaktbeschränkungen verabreden: Das ist aktuell ein Hausstand plus eine Person. Sport mit größeren Kindergruppen ist schon bei einer Inzidenz über 100 nicht mehr möglich.
- Gottesdienste bleiben unter Auflagen erlaubt: Der Mindestabstand muss eingehalten werden, Singen ist verboten.
- Für Pflegeeinrichtungen gilt ab Montag: Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten und dort Senioren oder behinderte Menschen betreuen, müssen sich an mindestens zwei Diensttagen pro Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen - Mitarbeiter mit vollständigem Impfschutz sind davon nicht mehr ausgenommen.
- Gastronomie und Kultur: Für die Außengastronomie, aber auch für Theater und Kinos gab es noch keine gelockerten Regeln. Ihre Öffnungsperspektive verschiebt sich immer weiter nach hinten.
- Auch Fitness-Studios, Indoor-Sportbetriebe und Boulder-Hallen müssen angesichts der hohen Inzidenz länger warten.
- Für Bäder, Freizeitparks, Clubs und Diskotheken gibt es noch keine Perspektive.
Die Inzidenz muss wieder drei Tage in Folge unter 200 liegen, damit manche Verschärfungen aufgehoben werden können.
Update am 7. Mai: Die am 16. April erlassene Allgemeinverfügung wurde bis zum 2. Juni verlängert.
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