Fürth Festival: Stadt ist mit Lärm-Messungen zufrieden
15.7.2015, 11:00 UhrNoch stehen keine Termine fest. Aber es ist anzunehmen, dass der Fall Gustavstraße in diesem Sommer oder Herbst am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt wird. Als nächsthöhere Instanz ist der VGH zuständig, wenn Kläger oder Beklagte mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach nicht einverstanden sind.
Seit 2013 – damals fing das Prozessieren an – sind in München zwei Berufungsverfahren zum Fürther Lärmkonflikt anhängig. Es geht zum einen um die Frage, wie lange Kneipen Gäste im Freien bewirten dürfen. Die Stadt will ihre 23-Uhr-Regelung bewahren und wehrt sich gegen die Einschätzung der Ansbacher Richter, wonach die Nachtzeit um 22 Uhr zu beginnen hat. Zum anderen geht es um die Feste in der Altstadt: Ein Hausbesitzer, der mehr Rücksicht von der Kommune erwartet, wandte sich ans VGH, nachdem Ansbach eine seiner Klagen mit dem Hinweis ablehnte, er könne nicht gegen mehrere Veranstaltungen gleichzeitig vorgehen.
Beide Verfahren ruhten zunächst, weil Richter die Chance sahen, den Konflikt mit einer Mediation zu lösen. Doch nun müssen Urteile her. Der Senat des VGH hat dafür bereits um einen Bericht gebeten, der skizziert, wie sich die Lärmsituation in jüngster Zeit entwickelt hat, wie Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage sagt. „Er will das auch zur Beantwortung der 23-Uhr-Frage wissen.“
Nachdem die Stadt in den vergangenen Jahren mehrfach durch Eilbeschlüsse zu Einschnitten gezwungen war und die Mediation scheiterte, hat sie sich, wie berichtet, ein neues, abgespecktes Veranstaltungskonzept gegeben, mit dem sie künftig vor Gericht weniger angreifbar sein will. Das Konzept will Maier Ende Juli vom Stadtrat absegnen lassen und zusammen mit „Erfahrungsberichten“ und Messwerten der vergangenen Veranstaltungen an den Senat schicken.
Dem Fürth Festival und dem letzten Grafflmarkt kommt dabei besondere Bedeutung zu: Denn hier hat die Stadt demonstriert, wie sie sich diese Ereignisse in Zukunft vorstellt. Zur Erinnerung: Beim Grafflmarkt fand sie einen Kompromiss mit den Klägern, hier war für die beklagten Kneipen um 24 Uhr Schluss, die Bühne am Waagplatz durfte bis 22 Uhr bespielt werden, mit der Vorgabe, dass zehn Meter vor den Lautsprechern maximal 80 Dezibel erreicht werden.
Noch strengere Auflagen als 2014 galten nun auch beim Fürth Festival. Die 80-Dezibel-Regelung, die Richter der Stadt vergangenes Jahr für die Bühne in der Gustavstraße nahegelegt hatten, wurde auf die Bühnen am Waagplatz, Kirchenplatz und am Grünen Markt übertragen. Die Bühne in der Gustavstraße entfiel ersatzlos, die Gaststätten mussten es beim Normalbetrieb belassen.
„Wir haben versucht, einen Kompromiss zu finden zwischen Anwohnerschutz und Musikereignis“, sagt Maier. Mit dem Ergebnis ist er zufrieden: Mehrere Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten im Schichtdienst kontrolliert, ob die Auflagen eingehalten würden. „Das hat gut funktioniert, der Veranstalter hat sich nach Kräften bemüht.“ Ihm sei völlig klar, so der Rechtsreferent, dass es „leiser war als in anderen Jahren“. Doch viele Klagen seien ihm nicht zu Ohren gekommen, das Publikum scheint das Festival trotzdem genossen zu haben. „Insofern könnte das schon ein Weg sein, es weiter so zu betreiben.“
Wobei Maier nicht entgangen ist,dass es an einem Standort dann vielleicht doch zu ruhig war: Für „beschaulichere“ Musik sei die 80-Dezibel-Grenze wohl kein Problem, doch mit dem hardrocklastigen Programm am Grünen Markt vertrug sie sich am wenigsten: „Die Frage ist, ob man Hardrock in ein Wohngebiet legt oder ob man dafür nicht nach einer neuen Spielstätte sucht.“ Naheliegend wäre das Kulturforum, meint Maier, die Überlegungen seien aber noch nicht ausgegoren.
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